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Konzernkapital

Das K. ergibt sich nach Aufrechnung der Konzernbeteiligungen gegen das anteilige Eigenkapital der einbezogenen Konzerngesellschaften. Vom Standpunkt des Konzerns als Unternehmenseinheit würde eine Übernahme der Beteiligungen und der ihnen entsprechenden Kapitalanteile der Konzerngesellschaften in die Konzernbilanz einen falschen Eindruck von der Summe des haftenden Konzernkapitals vermitteln.

 

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