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Kooperation

Zusammenarbeit von Unternehmen zu größeren Wirtschaftseinheiten mit dem Ziel, bestimmte Vorteile aus der Zusammenarbeit zu realisieren. Wichtiges Merkmal von Kooperationen ist die Erhaltung der rechtlichen und wirtschaftlichen Selbstständigkeit der Beteiligten, als wesentliche Ausprägungen sind Kartelle, Konsortien, Unternehmensverbände, Joint Ventures, Franchising und strategische Allianzen zu nennen. Kooperationen können zwischen Unternehmen derselben Wirtschaftsstufe, z.B. Produktionsunternehmen einer Branche (horizontale Kooperation), zwischen Unternehmen aufeinander folgender Wirtschaftsstufen, z.B. Hersteller Handel (vertikale Kooperation) oder zwischen branchenfremden Unternehmen (diagonale Kooperation) vereinbart werden.

Kooperation ist die Zusammenarbeit
zwischen rechtlich und wirtschaftlich selbständigen Unternehmungen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit. Die Kooperation ist von der Konzentration zu unterscheiden. Die Kooperation ist meist nur auf eine betriebliche Funktion beschränkt. Oft ist die Kooperation auch zeitlich begrenzt. Über die Zulässigkeit der Kooperation nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen gibt die sogenannte Kooperationsfibel des Bundeswirtschaftsministeriums Auskunft.

ist die Zusammenarbeit rechtlich selbständiger Unternehmen, die meist nur auf begrenzte Dauer und für bestimmte Zwecke (z.B. gemeinsame Erstellung einer Anlage, Forschung und Entwicklung) erfolgt. Im Unterschied zur Konzentration ergibt sich eine weniger feste Bindung zwischen den Unternehmen, wenngleich auch Kooperation mit dem GWB in Konflikt kommen kann. Häufig findet sich Kooperation im Auslandsgeschäft. Vergleiche hierzu auch Joint Venture.

Weder in der Literatur noch in der Wirtschaftspraxis wird der Begriff K. einheitlich verwendet. Eine erste Gruppe von Autoren betrachtet als K. jede Art der Zusammenarbeit von Unternehmen und sieht in K. den Oberbegriff für alle Formen der zwischenbetrieblichen Zusammenarbeit. K. und Unternehmungszusammenschlüsse wären damit synonyme Begriffe. Eine zweite und überwiegende Gruppe von Autoren sieht in K. eine eigenständige Zusammenschlußform und versteht hierunter eine Funktionskoordinierung oder ausgliederung zwischen zwei oder mehreren rechtlich selbständigen sowie in einem Gleichordnungsverhältnis zueinander stehenden Unternehmen. Diese Zusammenarbeit vollzieht sich innerhalb des vom Staat gesetzten rechtÜchen Rahmens, umfaßt den sog. kartellrechtsfreien sowie einige Erscheinungsformen des karteil rechtsrelevanten Bereichs und findet vorrangig zwischen mittelständischen Unternehmungen statt, indem diese Unternehmen K. als Instrument der gegengewichtige n Marktmacht im Verhältnis zu den Großunternehmungen einsetzen.

 

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