Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Koordination

Organisatorische Abstimmung von Einzelaktivitäten im Hinblick auf ein übergeordnetes Gesamtziel. Dies kann im Feedforward-Prinzip erfolgen, also als Vorauskoordination auf Basis von Planung und Standardisierung, oder im Feedback-Prinzip, also als Einzelfallentscheidung. Die Entscheidung erfolgt dann in Linien. Die Koordination erfolgt durch persönliche Weisungen (vertikal, hierarchisch) oder durch Standardisierung (programmierte Entscheidungen). Die Koordination durch persönliche Weisungen erfolgt durch die Leitungsstelle des von der Koordinationsentscheidung betroffenen Bereichs. Die Koordination durch Selbstabstimmung erfolgt durch die Gruppe der von der Koordinationsentscheidung betroffenen Personen. Die Koordination durch Standardisierung bedeutet die Festlegung von Verhaltensvorschriften.


ist eine zentrale Funktion im Aufgabenbereich des Controllers. Es ist u.a. Aufgabe des Controller
s, mit Hilfe entsprechender Informationen eine Koordinierung und Integration der verschiedenen Unternehmensbereiche zu realisieren. Ein erfolgreicher Controller hat hier insbesondere Organisationstalent, Kooperationsbereitschaft und die Fähigkeit zur Schlichtung bzw. zum Interessenausgleich zu zeigen und eine neutrale Position einzunehmen. In der Praxis herrscht als Koordinationsprozeß der sukzessive Prozeß vor. Hier sind die Teilpläne schrittweise zu entwickeln und zu einem Gesamtplan abzustimmen. Bei der Entwicklung und Abstimmung der Teilpläne zum Gesamtplan nimmt der Controller eine zentrale Stellung ein. (Siehe hierzu Controller, Controller nforderungsprofil, Budget).

Durch die Arbeitsteilung, die zu Spezialisierung und zur Bildung von - Abteilungen führt, müssen die Leistungen des einzelnen sinnvoll und wirtschaftlich aufeinander abgestimmt, zusammengefaßt und auf die Ziele der Unternehmung ausgerichtet werden. Alle hierfür notwendigen Maßnahmen nennt man Koordination. Sie wird entweder von leitenden Stellen (Instanzen) ausgeübt oder durch Selbstabstimmung in den Teileinheiten der Unternehmung vorgenommen. Koordination kann durch Planung (z.B. Budget) und durch Programme, d.h. Verfahrensrichtlinien (z.B. im Organisationshandbuch des Unternehmens festgelegt) erfolgen.

K. ist ein organisatorisches Phänomen; es geht dabei um die Abstimmung von Einzelaktivitaten in Hinblick auf ein übergeordnetes Ziel. Die Notwendigkeit von K. entsteht in einer » Organisation, wenn zwischen den Aktivitäten mehrerer Einheiten (Stellen, Abteilungen, Bereiche) Interdependenzen bestehen, d. h. wenn die Aktivitäten einer Einheit diejenigen anderer Einheiten beeinflussen. Mehrere Einheiten nehmen gemeinsam eine knappe Ressource (z. B. eine knappe Produktionskapazität) in Anspruch. Marktinterdependenzen. Die Marktaktivitäten einer Einheit beeinflussen die Marktbedingungen anderer Einheiten (z. B. Substitutionskonkurrenz zwischen Produktsparten). K. kann sich auf zwei Wegen vollziehen: Über die Verteilung von Kompetenzen. Auf diese Weise lassen sich Interdependenzen bis zu einem gewissen Grade beeinflussen. So haben in produktorientierten Strukturen (Organisationsstruktur, divisionale) Marktinterdependenzen eine wesentlich größere Bedeutung als in marktorientierten Strukturen (Organisationsstruktur, regionale). Über die Gestaltung von Informationsbeziehungen (Kommunikation). Bei gegebener Kompetenzverteilung stellt sich die Frage, ob man bestehenden Interdependenzen durch den Austausch von Informationen Rechnung trägt oder nicht. Allerdings ist eine vollständige Berücksichtigung aller bestehenden Interdependenzen praktisch nicht möglich; ein solcher Versuch würde nur die Vorteile der Arbeitsteilung wieder weitgehend aufheben.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Kooperativer Führungsstil
Koordination innerhalb der Planung

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Datenanalyse Formelle Prüfungen Bundesdeckung
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum