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Kostenplanung

Die Durchführung der Kostenplanung im Rahmen der Plankostenrech-
nung erfordert die vorherige Planung

? der Beschäftigung (Bezugsgrößenplanung gemäß Kapazitäts- oder
Engpaßplanung),
? der Einzelkosten (sie erfolgt kostenträgerweise),
? der Gemeinkosten (wird meist kostenstellenweise durchgeführt).

Problem:
(1) Schätzung künftiger Beschäftigungs- und Kostenwerte.

(2) Zuordnung von Kostenwerten zu den Kostenträgern und Kosten-
stellen.

(3) Kostenplanung muß durch Kostenkontrolle ergänzt werden; Planung
ohne Kontrolle ist sinnlos.

Instrument der Unternehmensleitung zur Ermittlung zukunftsbezogener Kosten (erwartete zukünftige Istkosten) als Grundlage für die Kostenkontrolle und der Unternehmensplanung (Budget). Ausgangspunkt der Kostenplanung ist die Analyse des gegenwärtigen Zustandes des Betriebes unter Einbeziehung zukünftiger inner- und außerbetrieblicher Entwicklungen, auf deren Grundlage
bestimmte Plandaten (wie z.B. Beschäftigungsgrad, Wirtschaftlichkeitsgrad usw.) festgelegt werden können. Die Kostenplanung kann sowohl eine

Einzelkosten- als auch eine Gemeinkostenplanung sein. Unter Berücksichtigung der Daten werden möglichst Planmenge und Planpreis getrennt für einzelne Kostenarten ermittelt. Das Ergebnis der Kostenplanung sind die Kostenpläne für die einzelnen Kostenstellen (Controller, Controlling, Plankostenrechnung).Kostenplatzrechnung Platzkostenrechnung

 

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