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Kostenreagibilität
Siehe
Kostenelastizität
bezeichnet die
Stärke
der
Veränderung
von
Kosten
, bedingt durch
Veränderungen
des
Beschäftigungsgrad
es. Aus der prozentualen Änderung des
Beschäftigungsgrad
es (
b
) und der prozentualen Änderung der zu untersuchenden
Kostenart
(k) läßt sich der
Reagibilitätsgrad
(
r
) errechnen (
Charakteränderungen von Kostenarten
,
Kostenauflösung
). Der
Reagibilitätsgrad
einzelner
Kostenarten
ist zweckmäßigerweise kostenstellenweise zu untersuchen, da sich von
Kostenstelle
zu
Kostenstelle
unterschiedliche
Auswirkung
en einer Beschäftigungsgradänderung auf die untersuchte
Kostenart
ergeben können. (
Variator
)
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