Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Kostenrechnung

Erfassung, Verteilung und Zurechnung von Kosten, die bei der betrieblichen Leistungserstellung und -verwertung entstehen. Zweck der Kostenrechnung ist
1. eine Wirtschaftlichkeitskontrolle (Wirtschaftlichkeit) und
2. die Kalkulation des Angebotspreises aufgrund der ermittelten Selbstkosten. Die Kostenrechnung ist Teil des internen Rechnungswesens.

Die Kostenrechnung beinhaltet die Errechnung, Sammlung und Auswertung aller Werteinsätze (= Kosten), die durch die betriebliche Leistungserstellung verursacht werden.

Bei Verwendung von Istwerten dient die Kostenrechnung der Kontrolle des Betriebsgeschehens und als Grundlage der Preisfestsetzung, bei Verwendung von budgetierten Werten dient sie der Unternehmensplanung und für Prognosen.

Die Kostenrechnung ist das Gegenstück zur Leistungsrechnung
.

siehe Kosten- und Leistungsrechnung

Die Kostenrechnung ist ein Teilbereich des betrieblichen Rechnungswesens und gliedert sich in mehrere Aufgabengebiete, die in enger Verbindung zueinander stehen. Die Kostenartenrechnung erfaßt die periodenweise angefallenen Gesamtkosten, gegliedert nach Kostenarten. In der Kostenstellenrechnung, die in der Regel in Form eines Betriebsabrechnungsbogens durchgeführt wird, erfolgt einmal die Verteilung der primären Gemeinkosten (primäre Kostenarten) auf die Kostenstellen, in denen sie verursacht worden sind. Zum andern wird in der Kostenstellenrechnung die Verteilung der sekundären Gemeinkostenarten (sekundäre Kostenarten) vorgenommen innerbetriebliche Leistungsverrechnung). Als dritte Aufgabe kommt der Kostenstellenrechnung die Ermittlung der Kalkulationssätze für die einzelnen Kostenstellen zu. Die Kostenträgerstückrechnung, als drittes Teilgebiet der Kostenrechnung, verrechnet zur Ermittlung der Kosten für die einzelnen Erzeugnisse die Einzelkosten direkt und alle Gemeinkosten indirekt, d.h. mit Hilfe der in der Kostenstellenrechnung ermittelten Kalkulationssätze, auf die Erzeugnisse. In der kurzfristigen Erfolgsrechnung (Kostenträgerzeitrechnung) werden der Gesamtgewinn und die einzelnen Erfolgsbeiträge der einzelnen Erzeugnisse bzw. gruppen z.B. monatlich ermittelt und analysiert. Die Ergebnisse der Kostenträgerstückrechnung dienen weiterhin der Ermittlung der Wertansätze für die nicht verkauften Halb- und Fertigfabrikate in der Bestandsrechnung. Ein weiterer Teilbereich der Kostenrechnung, die Kostenkontrolle, dient der Entdeckung und Beseitigung von Unwirtschaftlichkeiten vor allem in der Kostenstellenrechnung. (^ Budget, Controlling) In der Kostenrechnung lassen sich folgende Kostenrechnungssysteme unterscheiden:

1. nach dem Umfang der Verrechnung der Kosten: Voll- und Teilkostenrechnung.

2. nach dem Zeitbezug der verrechneten Kosten: Ist-, Normal- und Plankostenrechnung.
Kostenrechnung ist ein Teilgebiet des betrieblichen Rechnungswesens,
in dem Kosten erfaßt, bestimmten Bezugsobjekten zugerechnet und für
spezielle Zwecke ausgewertet werden.

Aufgaben:
Zur vollständigen Erreichung der Unternehmungsziele muß die Kosten-
rechnung folgende Aufgaben erfüllen:

(1) Kurzfristige Erfolgsrechnung:
Der interne Erfolg (Betriebserfolg) wird mehrere Male im Jahr (z. B.
monatlich oder vierteljährlich) ermittelt, um die Unternehmensleitung
laufend über den Grad der Zielerfüllung zu informieren.

(2) Kalkulation der betrieblichen Leistung:
Die Kostenrechnung soll Informationen darüber liefern, ob der für das
zu verkaufende Produkt erzielbare Marktpreis ausreichend ist und zu
welchem Preis das Produkt kurzfristig und langfristig gerade noch
verkauft werden kann (Preisuntergrenzen).

(3) Bereitstellung von Zahlenmaterial für die Bewertung in der Handels-
bilanz:
Selbsterstellte Anlagen und unfertige sowie Fertigfabrikate müssen in
der Bilanz zu Herstellungskosten bewertet werden.

(4) Bereitstellung von Zahlenmaterial für betriebliche Entscheidungen, die
sich im wesentlichen auf folgende Bereiche beziehen:
(a) Optimierung des Produktionsprogramms durch die Aufnahme neu-
er Produkte und das Ausscheiden bisher angebotener Produkte
(Programmoptimierung),


½ ½
Direkt Indirekt
zurechenbar zurechenbar
(Einzelkosten) (Gemeinkosten)
½ ¯

½ ½
¯ ¯


Übers.:Zusammenhang von Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung

(b) Optimierung der Kosten für die Produktionsfaktoren, u. a. durch
Verfahrenswahl sowie Entscheidungen über Eigenfertigung oder
Fremdbezug.

(5) Wirtschaftlichkeitskontrolle:
Durch den Vergleich der Kosten einer Periode mit den Kosten anderer
Perioden, durch den Vergleich der Kosten des eigenen Betriebs mit
den Kosten anderer Betriebe (Betriebsvergleich) oder durch den Ver-
gleich von Plankosten mit Istkosten werden Kosteneinsparungsmög-
lichkeiten aufgezeigt (Kostenkontrolle).

Aufbau:
Die Mindestform einer Kostenrechnung umfaßt lediglich eine kurzfristige Ergebnisrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren, für die eine Kostenartenrechnung, die auf den Ist-Daten der Finanzbuchhaltung basiert, erforderlich ist. Um die erstellten Güter und Dienstleistungen kalkulieren zu können, muß die Kostenartenrechnung um eine Kostenstellen- und eine Kostenträgerrechnung erweitert werden.

Die Kostenartenrechnung steht am Anfang der Kostenrechnung und dient
der Erfassung und Gliederung der Kosten.

In der Kostenstellenrechnung werden die Kosten, die den Kostenträgern
nicht direkt zugerechnet werden können (Gemeinkosten), zunächst auf
die Betriebsbereiche verteilt, in denen sie angefallen sind. Die Kostenträger werden dann in dem Maße mit diesen Gemeinkosten belastet, wie sie Leistungen der Kostenstellen in Anspruch genommen haben. Außerdem belastet man sie mit den ihnen direkt zurechenbaren Einzelkosten.

Die Kostenträgerrechnung oder Kalkulation hat die Aufgabe, die Kosten
für eine Einheit (Stückkosten) der erstellten Leistung zu ermitteln. Als Kostenträgerzeitrechnung widmet sie sich der Ermittlung des Betriebserfolgs (Betriebserfolgs-, Betriebsergebnisrechnung, kurzfristige Erfolgsrechnung).

Wenn die Kostenrechnung auch als Entscheidungshilfe dienen soll, muß
sie zur Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung) ausgebaut wer-
den. Soll daneben eine effektive Wirtschaftlichkeitskontrolle durchgeführt
werden, ist der Vollausbau der Kostenrechnung unter Einbeziehung einer
Plankostenrechnung notwendig (Grenzplankostenrechnung).


Die Kostenrechnung erfaßt die Kosten der Produktionsfaktoren im betrieblichen Kombinationsprozeß, die durch die Leistungserstellung und Leistungsverwertung verursacht worden sind. Die Kostenrechnung wird auch als Betriebsbuchhaltung im Gegensatz zur Finanzbuchhaltung bezeichnet. Als wichtigste Aufgabe der Kostenrechnung kann die rechnerische Kontrolle aller Vorgänge im Betrieb betrachtet werden. Die Kostenrechnung ist also ein Kontrollinstrument. Daneben hat die Kostenrechnung die Funktion eines betrieblichen Lenkungsinstrumentes. Sie stellt Zahlenmaterial für alle Teilbereiche im Betrieb bereit, das Grundlage für den betrieblichen Entscheidungsprozeß sein kann. Darüber hinaus ist die Kostenrechnung ein Informationsinstrument für andere Teile des Rechnungswesens. Die Kostenrechnung gliedert sich in die Kostenarten-, die Kostenstellen- und die Kostenträgerrechnung. Die Kostenartenrechnung dient der vollständigen Erfassung aller Kosten nach deren Art. An die Kostenartenrechnung schließt sich die Kostenstellenrechnung an. Der Gesamtbetrieb wird dabei in einzelne Einheiten, die Kostenstellen, zerlegt. Die Kostenträgerrechnung basiert auf der Kostenar-ten- und Kostenstellenrechnung. Kostenträger sind nach Eugen Schmalenbach die Leistungseinheiten, auf die die Kosten verrechnet werden.

Die K. eines Unternehmens stellt ein spezifisches Informationsrechnungssystem dar, welches über die in den Beschaffungs, Produktions und Absatzprozessen eines Unternehmens sich vollziehenden Güterverbräliche und den damit verbundenen Wertverlusten informiert. Eine Unternehmensführung benötigt solche Informationsrechnungssysteme, um ihre (kurzfristigen) Planungs, Kontroll, Lenkungs und Informations bzw. Dokumentationsaufgaben zu lösen. Zur Lösung dieser Aufgaben Abbildung (Erfassung sowie Strukturierung) und Bewertung von sachzielbezogenen Güterverbrälichen (»Kosten) • Kostenartenrechnung (Primärkostenrechnung) Einzelkosten Gemeinkosten Übernahme in die Kostenartenrechnung Zurechnung (Verteilung) (Kostenzurechnungsprinzipien) Zurechnung (Verteilung (Kostenzurechnungsprinzipien) bewertete innerbetriebliche Güter, die als absatzbestimmte Produkte kalkuliert und über die Kostenartenrechnung in die K. einbezogen werden Bereitstellung von Kosteninformationen Übernahme in die KostenstellenrechnungDirekte Übernähme in die Kostenträgerl rechnung Kostenstellenrechnung (Sek und ärkostenrechnung, innerbetriebliche Leistungsrechnung), z. B. mittels eines »Betriebsabrechnungsbogens ZuschlagssätzeZuschlagskalkulation) Kostenträgerstückrechnung und Bestandsrechnung für Absatzprodukte Einzelkosten Gemeinkosten Ermittlung der Selbstkosten je Stück oder je Produktan Bereitstellung von Kosteninformationen für die » Betriebsergebnis oder kurzfristige » Erfolgsrechnung, für Kostenbudgets, für Winschaftlichkeits und Erfolgskontrollen (Kalkulation, » Kostenabweichungen, Analyse der), für die Preiskalkulation, für » Deckungsbeitragsrechnungen, für die handeis und steuerrechtliche Bestandsbewertung Kostenschlüssel nungssystemen gehören das soge nannte Direct Costing (sowohl als Istals auch als Plankostenrechnung ausgestaltet), die Grenzplanko stenrechnung mit ihren verschiede nen Varianten und die sogenannte re lative Einzelkostenrechnung. Diese Plankostenrechnungssysteme dienen in erster Linie der Lösung von Planungs, Lenkungs und Kontrollauf gaben. Sie sollen daher die künftigen, entscheidungsrelevanten, also die von der Unternehmensführung in ihrer Höhe beeinflußbaren, Kosten erfas sen. Durch Einbeziehung der nicht entscheidungsrelevanten, fixen Ko sten lassen sich die Teilkostenrech nungssysteme in mehrstufige Kosten rechnungssysteme überführen (mehr stufige » Deckungsbeitragsrech nung).

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Kostenreagibilität
Kostenrechnung, EDV-Unterstützung

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Preisplanung Beratungs- und Prozesskostenhilfe Wertpapierscheck
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum