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Kostenträger

in aller Regel die Endprodukte, denen mit Hilfe der Kostenrechnung die verschiedenen Kosten zugerechnet werden.

Kostenträger sind alle vom Betrieb erstellten Leistungen. Sie haben als Kalkulationsobjekte der Kostenträgerrechnung alle Kosten zu "tragen".
Sie können als Absatzleistungen zur Verwertung am Markt, aber auch als innerbetriebliche Leistungen zur Wiederverwertung im Betrieb bestimmt sein.

Beispiele für Absatzleistungen sind:
Endprodukte,
Zwischenerzeugnisse für Endprodukte,
Montage-, Revisions- und Wartungsleistungen,
Ingenieur- und Konstruktionsarbeiten,
Programmier-, Forschungs- und Entwicklungsleistungen.

Innerbetriebliche Leistungen sind:
selbsterstellte Anlagen,
Maschinen und Werkzeuge,
innerbetriebliche Transporte,
Eigendampf, -strom, -gas,
Eigeninstandhaltung,
Forschungs- und Entwicklungsleistungen.


Kostenträger

- Absatzleistung
en (Außenaufträge)
* auftragsbestimmt (Kundenaufträge)
* lagerbestimmt (Lageraufträge)


- innerbetriebliche Leistungen (Innenaufträge)
* aktivierbar (Anlagenaufträge)
* nicht aktivierbar (Gemeinkostenaufträge)

Übersicht : Absatzleistungen und innerbetriebliche Leistungen sind Kostenträger


Kostenträger sind Absatzleistungen bzw. innerbetrieblichen Leistungen (aktivierbare oder nicht aktivierbare Leistungen), auf die in der Kostenträgerkalkulation (Kalkulation) die Kosten gemäß ihrer Verursachung (Kostenverursachungsprinzip) entweder direkt (Einzelkosten) oder indirekt über Zuschläge (Gemeinkosten, Gemeinkostenzuschläge) verrechnet werden.

K. sind die Größen, denen » Plan, » Normal oder Istkosten letztlich zugerechnet werden (sollen). Im allgemeinen stellen die in einer Unternehmung hergestellten und abgesetzten Güter ihre K. dar. Den wichtigsten Teil bilden die Endprodukte der Unternehmung. Deren Erlöse müssen die entstehenden Kosten dekken. Deshalb bilden die Endprodukte eine Wichtige Größe für die Zurechnung von Kosten und Leistungen. Neben den Endprodukten lassen sich aber alle in der Unternehmung hergestellten materiellen und immateriellen Güter als K. ansehen. So können auch zwischenprodukte oder menschliche bzw. maschinelle Arbeit als K. verwendet werden. In Sonderfällen werden Einsatzgüter als K. behandelt, wenn die Kosten in stärkerem Maße von diesen als von den erzeugten Gütern abhängig sind. Das Gegenstück zu den K. bilden die Leistungsträger als Grundlage der Leistungsrechnung. Sie sind die entstandenen Güter, denen als Bezugs oder Bewertungsobjekten am Markt erzielte oder innerbetrieblich verrechnete Entgelte zugerechnet werden. K. können zugleich Leistungsträger sein, jedoch müssen beide nicht übereinstimmen. Die möglichen K. einer Unternehmung lassen sich nach verschiedenen Merkmalen klassifizieren. Die nebenstehende Abbildung vermittelt einen Überblick über die wichtigsten Gliederungsmerkmale und Arten von K. Die Festlegung der Kosten-(und Leistungs-) träger einer Unternehmung hängt nicht nur von der Struktur des Unternehmungsprozesses, sondern vor allem von den Rechnungszielen der Kostenträgerrechnung ab.

 

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