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Kostenvergleich
angewandt von
Unternehmungen
als Mittel zur Überprüfung der
Wirtschaftlichkeit
. Es lassen sich unterscheiden: zwischenbetriebliche und
innerbetrieblich
e Kostenvergleiche. Beim zwischenbetrieblichen Kostenvergleich werden die
Gesamtkosten
oder Teile der
Kosten
zweier oder mehrerer
Unternehmungen
einander gegenübergestellt. Um einen solchen Vergleich zu ermöglichen, sind die Industrieverbände und der Staat bestrebt, einheitliche Kalkulationsschemata zu schaffen und ihre
Anwendung
den
Unternehmungen
zu empfehlen (
Kostenrechnungsgrundsätze
). Der
innerbetrieblich
e Kostenvergleich kann entweder in Form eines Zeit- oder SollIstkosten-Vergleichs durchgeführt werden. Beim
Zeitvergleich
werden die
Kosten
zweier
Abrechnungsperiode
n einander gegenübergestellt, während beim Soll stkosten-Vergleich die vorgegebenen
Maßkosten
(
Plan
-, Soll-,
Standard
-,
Normkosten
) mit den tatsächlich angefallenen
Istkosten
verglichen werden. (
Kostenkontrolle
).
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