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Krankenversicherung

Krankenversicherung zu unterscheiden sind die gesetzliche und die private Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist der älteste Zweig der Sozialversicherung. Bereits 1883 wurde sie eingeführt. Ihre Aufgaben: Vorsorge, Krankenhilfe (u. a. Inanspruchnahme von Ärzten und Beschaffung von Medikamenten, Ausgleich von Verdienstausfall), Mutterschaftshilfe. Die meisten Bundesbürger gehören der GKV an, denn es besteht Versicherungspflicht für Arbeitnehmer, Rentner, Studenten, Arbeitslose, Land- und Forstwirte sowie bestimmte Gruppen von Selbstständigen. Unter gewissen Voraussetzungen besteht für einige Personen dieser Gruppen Versicherungsfreiheit oder die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Arbeiter sind grundsätzlich versicherungspflichtig, Angestellte nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (1999: 6.375 DM in den alten, 5.400 DM in den neuen Bundesländern). Wer nicht Mitglied der GKV ist, hat sich meist durch eine private Krankenversicherung (PKV) abgesichert. Dies sind vor allem Angestellte mit einem hohen Einkommen, Freiberufler, Selbstständige oder Beamte. Aber auch Mitglieder der GKV können sich zusätzlich privat versichern, wenn sie z. B. die Unterbringung in einem Einbettzimmer im Krankenhaus wünschen.

gesetzliche Krankenversicherung, private Kranken- und Unfallversicherung

 

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