Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Kreditinstitut mit Sonderaufgaben (1948 gegründet). Sitz ist Frankfurt/Main. Die wesentlichen Aufgaben sind z. Zt.:
? Herauslage von Krediten für Investitionsvorhaben an deutsche Unternehmen für Zwecke der Strukturpolitik,
? Exportfinanzierung für Lieferungen an Investitionsgütern, die für Entwicklungsländer bestimmt sind,
? Gewährung langfristiger Darlehen an Entwicklungsländer.

Die Refinanzierung tätigt die Bank am Kapitalmarkt durch Emission von Anleihen und Aufnahme von Schuldscheindarlehen und aus öffentlichen Mitteln.

1948 als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt a.M. gegründete Bank mit wirtschaftspolitischer Aufgabenstellung. Ihre ursprüngliche Funktion war die Bereitstellung von Finanzierungsmitteln für den Wiederaufbau der kriegszerstörten deutschen Wirtschaft (Europäisches Wiederaufbauprogramm
(ERP)). Die KfW ist kein Kreditinstitut im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG), unterliegt aber der Bankenaufsicht (Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen). Die Geschäftsführung obliegt einem Vorstand, der sich gegenüber einem Verwaltungsrat verantworten muß. In ihm vertreten sind Vertreter des Bundes, der Bundesländer, der Deutschen Bundesbank, der gewerblichen Wirtschaft und Banken sowie der Gewerkschaften. Die KfW übernimmt neben verschiedenen inländischen Finanzierungsaufgaben auch die Funktion, über verschiedene Kreditprogramme langfristige Exportgeschäfte und Direktinvestitionen deutscher Unternehmen in fremden Wirtschaftsgebieten zu fördern und bietet darüber hinaus selbständige Leistungen wie Engineering und Consulting an. Daneben gewährt die KfW als Entwicklungsbank des Bundes Darlehen und Zuschüsse an Entwicklungsländer. Dabei können sowohl Besteller als auch Lieferanten subventionierte Kredite beantragen. Voraussetzungen für die Gewährung von Finanzierungen sind in der Regel die Bürgschaft oder Garantie des Bundes (HERMES-Deckung) für eine Kreditlaufzeit von mindestens vier Jahren (gerechnet ab Betriebsbereitschaft bzw. Lieferung/Leistung) sowie die Vereinbarung von Zahlungsbedingungen im Ausfuhrvertrag, die An- und Zwischenzahlungen von mindestens 15% und einen zu kreditierenden Teil von maximal 85% des Auftragswertes vorsehen. Exportkredite der KfW sind in Form von Bestellerkrediten und Bank-zu-Bank-Krediten erhältlich. Sie werden in der Regel pro rata Lieferung oder Leistung ausgezahlt. Die zur Erfüllung dieser Aufgaben notwendigen Mittel werden aus dem r* ERP-Sondervermögen, dem Bundeshaushalt sowie aus eigenen Emissionen (Ausgabe von Schuldverschreibungen am Kapitalmarkt) aufgebracht. Für Exportgeschäfte mit Bestellern in Industrieländern und in Mittel-und Osteuropa (MOE-Länder) sowie als Ergänzung oder Alternative zum KfW/ ERP-Exportfinanzierungsprogramm bietet die KfW Kredite an, die ausschließlich aus Marktmitteln refinanziert werden. Auch in diesem Bereich dominieren Festzinssätze, die in der Regel bei Auszahlung festgelegt werden. Es kann aber auch ein variabler Zinssatz vereinbart werden. Bei erstklassigen Risiken ist die KfW in Ausnahmefällen bereit, Marktmittelkredite auch ohne HERMES-Deckung zu vergeben. Die Kredite der KfW zur Investitions und Mittelstandsförderung (einschließlich der Kredite aus ERP-Mitteln) werden in der Regel über gebietsansässige Banken zur Verfügung gestellt. Exportkredite werden dagegen auch über Direktausleihungen vergeben.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Kreditarten

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Bardepot Deficit Spending Maslowsche Bedürfnispyramide
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum