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Kreditgenossenschaften
sind Kreditinstitute, die in Form der Genossenschaft geführt werden. Sie sind als Selbsthilfeeinrichtungen mittlerer landwirtschaftlicher und gewerblicher Unternehmen entstanden. Kreditgenossenschaften sind die Volksbanken (gewerblicher Bereich) und die Raiffeisen- sowie Spar- und Darlehenskassen (landwirtschaftlicher Bereich).
Banken in der Rechtsform der (eingetragenen) Genossenschaft (eG). Erste bzw. oberste Stufe des genossenschaftlichen Bankensektors, meist als Volks-, Raiffeisenbanken oder unter ähnl. Bez. Diese Primärgenossenschaften, weit überwiegend in der Rechtsform der Genossenschaft betrieben, stellen -einschl. sonstiger nicht in genossenschaftlicher Rechtsform betriebener Banken, die dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlössen sind - mit ihren immer noch zahlreichen Bankstellen die zahlenmässig umfangreichste Bankengruppe in Deutschland dar. Da es sich bei den Kreditgenossenschaften teilw. um sehr kleine Institute handelt, deren Möglichkeiten, ein umfassendes Leistungsprogramm anzubieten, statk eingeschränkt sind, hat es in den letzten Jahrzehnten - auch forciert durch die Bankenaufsicht - nachhaltige Tendenz zu Fusionen gegeben, die sich weiter fortsetzt und mittels derer die Bildung leistungsfähigerer und rationellerer Einheiten angestrebt wird. Bedingt dadurch hat sich die Zahl der Institute in den letzten Jahrzehnten drastisch verringert. Gem. § 1 Gen G obliegt den Genossenschaftsbanken die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder mittels eines gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs (Förderungsauftrag), ein grundlegendes Charakteristikum der Genossenschaftsbanken, wodurch auch die Ausrichtung für den gesamten Verbund bestimmt wird. Weiteres wichtiges Merkmal der Primärgenossenschaften ist das faktisch vorherrschende Regionalprinzip (ähnl. Sparkassen). Die Entwicklungslinien der Geschäftstätigkeit, ausgehend von den spez. auf den gewerblichen Mittelstand bzw. auf die ländliche Bevölkerung zugeschnittenen Leistungsangeboten der Gründerjahre, weisen eine deutliche Ausweitung in Richtung auf das Angebot der Universalbank auf. So bieten die Kreditgenossenschaften heute ein Universalleistungspro-gramm an, oft in Zusammenarbeit mit ihren Zentralbanken, der DZ Bank oder den für Spezialgeschäfte zuständigen Beteiligungsinstituten des (horizontalen) Verbundes. Im Aktivgeschäft bildet das kurz-, mittel- und langfristige Kreditgeschäft den Schwerpunkt, während das Wertpapiereigen- und das Deviseneigengeschäft weniger grosse Bedeutung haben. Im Passivgeschäft spielen die Spareinlagen eine - insb. auch unter Refinanzierungsgesichtspunkten - wichtige Rolle. Gerade die mit dem Gedanken der Selbsthilfe gegründeten Volks- und Raiffeisenbanken unterstützen mit einem vielfältigen Angebot das Ziel der Geldvermögensbildung breiter Bevölkerungsteile. Auch im Dienstleistungsgeschäft i. e. S. hat man sich bei den Kreditgenossenschaften - oft mit Hilfe der übrigen Verbundinstitute - dem Angebot der anderen Universalbanken angepasst. Die Aufhebung der früher bestehenden Beschränkungen der Geschäftstätigkeit (Verbot des Nicht-mitgliedergeschäfts, steuerliche Begünstigung des Mitgliedergeschäfts, steuerliche Benachteiligung der Banknebengeschäfte wie Vermittlung von Immobilien und Versicherungen) hat diesen Anpassungsprozess in starkem Masse begünstigt. Die noch weiterhin existierenden Beschränkungen - z. B. das Verbot des ausschl. erwerbswirtschaftlichen Zwecken dienenden Beteiligungserwerbs -spielen auf Grund der spez. Ausrichtung der Kreditgenossenschaften keine Rolle mehr. Das haftende Eigenkapital der Kreditgenossenschaften weist gegenüber dem der brigen Banken eine Besonderheit auf: den Haftsummenzuschlag - beruhend auf der über den eigentlichen Eigenkapitalanteil hinausgehenden Haftsummenverpflichtung der Genossenschaftsmitglieder (je nach Art der Genossenschaft beschränkt oder unbeschränkt) -, durch den bei der Berechnung des haftenden Eigenkapitals Letztere teilw. berücksichtigt wird und damit gem. den Normen des KWG und den Grundsätzen über Eigenmittel und Liquidität für den Umfang des Kreditgeschäfts sowie die Finanzierung der Aktiva mitentscheidend ist. Die eingezahlten Eigenmittel einer Kreditgenossenschaft setzen sich aus Geschäftsguthaben (tatsächl. Einzahlung auf den Geschäftsanteil; dieser gibt an, mit welchem Betrag sich das Mitglied an der Kreditgenossenschaft beteiligt) und Rücklagen zusammen. Rechtsgrundlage ist neben KWG das Gen G.
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