| |
|
|
Kreditkarte
Ausweis, der seinem Inhaber die Möglichkeit zur Leistung bargeldloser Zahlungen eröffnet. Kreditkarten sind somit Instrumente des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Neben der Zahlungsfunktion hat die Kreditkarte Kreditfunktion, Scheckgarantiefunktion (z. B. bei Bankkreditkarten), Identifikationsfunktion. Entsprechend der Anzahl der beteiligten Parteien unterscheidet man zwischen (Universal-)Kreditkarten des Drei-Parteien-Systems und des Spezialkreditkarten (Zwei-Parteien-System).
(1) Universalkreditkarten (Drei-Parteien-System): Kreditkartenemittenten sind Universalkreditkartengesellschaften (z. B. Diners Club, VISA, American Express, EUROCARD), branchenbeschränkte Kreditkartengesellschaften, Kreditinstitute, Fachverbände etc. Die Kreditkarte wird dem Inhaber nach Kreditwürdigkeitsprüfung aufgrund eines Vertrages, der zwischen ihm und dem Kreditkartenemittenten abgeschlossen wurde, ausgehändigt. Der Kreditkartenemittent schließt mit Hotels, Kaufhäusern, Einzelhändlern etc. Verträge, die den Kreditkarteninhabern die Abnahme von Lieferungen und/oder Leistungen gegen Vorlage der Karte und Leistung seiner Unterschrift auf einem speziellen Rechnungsformular ermöglicht. Auf das Rechnungsformular wird mit Hilfe einer speziellen Vorrichtung die Prägung der Kreditkarte übertragen. Der Kartenemittent vergütet die Lieferungen und Leistungen unter Abzug eines Diskonts (i. d. R. 3,6%). Die geleisteten Zahlungen zieht der Kartenemittent im Einzugsverfahren vom Bankkonto des Karteninhabers ein. Bis auf eine Jahresgebühr sowie evtl. eine Aufnahmegebühr entstehen dem Karteninhaber keine Kosten.
(2) Spezialkreditkarten: Parteien sind das die Kreditkarten ausstellende Unternehmen (z. B. Warenhäuser, Mineralölkonzerne, Luftfahrtgesellschaften, Krankenversicherer) und der Kreditkarteninhaber.
ist ein Instrument des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Sie wird von einem bestimmten Kreditinstitut an seine Kunden ausgegeben. Der Kunde kann mit dieser Kreditkarte bei angeschlossenen Geschäften, Hotels, Fluggesellschaften usw. Rechnungen durch Vorlage der Kreditkarte und durch Unterschreiben der Rechnung bargeldlos bezahlen. Er kann dies bis zur Höhe seines Guthabens bzw. bis zur Ausschöpfung seiner Kreditlinie tun. Es erfolgt monatliche Abrechnung, Gebühren fallen in Form einer jährlichen Gebühr plus eines bestimmten Satzes pro Geschäftsvorfall an. Das in den USA entstandene System der Kreditkarte (Bankamericard, American Express, Visa, Diners Club, Master Charge usw.) fand auch in Europa Verbreitung und Nachahmung (Carte Bleue, Barclaycard, Eurocard usw.).
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff |
|
nächster Begriff >> |
|
|
|
|
|
|
|