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Kreditmarkt

umfaßt den Kapitalmarkt (langfristig) und den Geldmarkt (kurzfristig).

(engl. credit market) Der Kreditmarkt bezeichnet denjenigen monetären Teilmarkt des Finanzmarktes, auf dem Kreditverträge (Vertrag) angeboten und nachgefragt werden. Kennzeichnendes Merkmal des Kreditmarktes sind individuelle bilaterale Kreditverträge. Häufig trifft auf dem Kreditmarkt ein Kreditnehmer (§ 19 KWG) mit einem Kreditinstitut (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 KWG) zusammen und schließt mit diesem einen Darlehensvertrag (Darlehen) ab. Im Gegensatz dazu findet auf dem Kapitalmarkt und auf dem Geldmarkt der weitgehend standardisierte Handel mit Finanztiteln statt.

Finanzmarktteilmarkt. Räumlich, zeitlich und objektmässig nicht fest umreissbarer Markt, an dem Kredite nachgefragt und angeboten werden. Überwiegend nicht als solcher institutionalisiert.

 

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