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Kreditrisiko
Risiko, das dem Kreditgeber durch Kreditvergabe oder dem Kreditnehmer im Zusammenhang mit einer Kreditaufnahme entsteht.
(1) Risiken des Kreditgebers:
Der Ursache entsprechend, erfährt das Risiko des Kreditgebers die folgende Auffächerung:
(a) Originäre Risiken sind kundendeterminiert:
Abb. 11 Risiken des Kreditgebers
? Bonitätsrisiko (aktives Risiko): Risiko, daß durch Insolvenz des Kapitalnehmers der in Anspruch genommene Kredit einschließlich Zinsen, Gebühren, Provisionen nicht oder nur teilweise zurückgezahlt wird.
? Liquiditätsrisiko (passives Risiko): Tilgungszahlungen und/oder Zahlungen der vereinbarten Zinsen, Provisionen, Gebühren erfolgen nicht zu den vereinbarten Zeitpunkten.
? Länderrisiko: Gefahr, daß das Domizilland des Kreditnehmers (u. U. nur zeitweise) aus wirtschaftlichen und/oder politischen Gründen Zahlungsleistungen des Kreditnehmers verhindert. Länder- und Bonitätsrisiko sind dann miteinander identisch, wenn Kredite an einen Staat oder ein Staatsunternehmen herausgelegt sind oder aber staatlich verbürgt sind.
? Sicherungsrisiko: Gefahr des Untergangs oder Wertverlusts von Kreditsicherheiten.
(b) Derivative Risiken resultieren aus der Refinanzierung :
? Zinsänderungsrisiko: Gefahr der Zinsspannenveränderung (allgemeines Zinsniveau steigt über den im Kreditvertrag vereinbarten Zins).
? Inflationsrisiko: Gefahr der Geldwertverschlechterung.
? Währungsrisiko: Gefahr der Devisenkursänderung im Falle von Kreditvergaben in Währungseinheiten, die nicht in gleicher Währung refinanziert sind.
? Konsortialrisiko: wird dann schlagend, wenn ein Konsortialmitglied oder mehrere Mitglieder eines Kreditkonsortiums nicht in der Lage ist bzw. sind, Folgen aus schlagend gewordenen Risiken (wie oben beschrieben) ihrer Quote entsprechend zu übernehmen.
Der Kreditgeber kann versuchen, das Kreditrisiko durch Einsatz risikopolitischer Maßnahmen zu minimieren. Diese werden eingesetzt im Rahmen der Risikovorbeugung durch Kreditwürdigkeitsprüfung, Prüfung der Kreditsicherheiten und Kreditkontrolle;
? Risikoübertragung durch Risikoabwälzung (z. B. Rückbürgschaft, Zinsanpassungsklausel, Zinsgleitklausel), Risikokalkulation und Risikoversicherung (Kreditversicherung).
? Risikoteilung: z. B. durch Metageschäfte, Konsortien (Bankenkonsortium), Kautionsgemeinschaften.
? Risikostreuung: Verteilung des Risikos in sachlicher, örtlicher, zeitlicher und persönlicher Hinsicht.
? Risikokompensation: Maßnahmen, die im Falle eines Risikoeintritts zu einer Neutralisation des Verlusts führen (z. B. durch Gegengeschäfte).
? Reservenbildung: Bildung von offenen und stillen Rücklagen und Sammelwertberichtigungen.
(2) Risiken des Kreditnehmers
Die Risiken des Kreditnehmers lassen sich folgenden Ursachen zuordnen:
? Liquiditätsrisiko: Gefahr, daß bei sich verschlechternder Ertragslage die Zins- und Tilgungsverpflichtungen den Kreditnehmer so stark belasten, daß seine Zahlungsfähigkeit gefährdet wird oder, daß bei nicht fristenkongruenter Finanzierung die notwendige Anschlußfinanzierung mißlingt.
? Zinsänderungsrisiko: Gefahr der Zinssatzsteigerungen mit negativen Auswirkungen auf die Liquidität der Unternehmen. Sie tritt nur ein, wenn über die Gesamtlaufzeit des Kredits kein Festzins vereinbart wurde.
? Währungsrisiko: Gefahr der Devisenkursänderung im Falle der Kreditaufnahme in ausländischen Währungseinheiten. Sie tritt ein, wenn die inländische (ausländische) Währung zur ausländischen (inländischen) Währung eine Abwertung (Aufwertung) erfährt.
? Deflationsrisiko: Gefahr der Geldwertsteigerung.
Die Risikopolitik des Kreditnehmers besteht in der
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