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Kreditsicherheiten
Banken
verlangen
bei der
Vergabe
von
Kredite
n häufig
Sicherheiten
, die im Falle einer Kreditstörung oder eines Kreditausfalls verwertet werden können, um die ausstehenden
Forderungen
aus dem
Kredit
(teilweise) abzudecken.
Kreditsicherheit
en können in Personensicherheiten (
Bürgschaften
,
Garantien
etc.) und
Sachsicherheiten
(
z
.
B
.
Grundpfandrechte
,
Sicherungsübereignungen
etc.) unterteilt werden.
(
Sicherheiten
) dienen der
Sicherung
des
Kreditgeber
s für den Fall des Eintretens wirtschaftlicher Schwierigkeiten bei dem
Kreditnehmer
, die Kreditbedienung gefährden. Sie
soll
en das bei der
Kreditwürdigkeitsprüfung
festgestellte
Risiko
abdecken und so im Falle einer
Zahlungsunfähigkeit
des
Kreditnehmer
s dem
Kreditgeber
Befriedigung
gewähren.
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