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Kreditsicherheiten

Banken verlangen bei der Vergabe von Krediten häufig Sicherheiten, die im Falle einer Kreditstörung oder eines Kreditausfalls verwertet werden können, um die ausstehenden Forderungen aus dem Kredit (teilweise) abzudecken. Kreditsicherheiten können in Personensicherheiten (Bürgschaften, Garantien etc.) und Sachsicherheiten (z.B. Grundpfandrechte, Sicherungsübereignungen etc.) unterteilt werden.

(Sicherheiten) dienen der Sicherung des Kreditgebers für den Fall des Eintretens wirtschaftlicher Schwierigkeiten bei dem Kreditnehmer, die Kreditbedienung gefährden. Sie sollen das bei der Kreditwürdigkeitsprüfung festgestellte Risiko abdecken und so im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers dem Kreditgeber Befriedigung gewähren.

 

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