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Kreditstatus

(Kreditbilanz) einmalig vor der Kreditzusage im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung durchgeführte Aufstellung des Vermögens und der Schulden. Durch die Bewertung mit Buch-, Zeit- und Liquidationswerten sollen die Höhe des Reinvermögens und der Wert der einzelnen Vermögens- und Schuldposten unter den Gesichtspunkten des bilanziellen, des erwarteten tatsächlichen und des vorzeitig erzwungenen Wiedergeldwerdungsprozesses aufgezeigt werden.
Die Aufstellung des Status unterliegt in formeller Hinsicht keinen bindenden Vorschriften. Form, Aufbau und Bewertung richten sich nach seiner Zielsetzung. Der Kreditstatus wird im allgemeinen aus der Handelsbilanz entwickelt.
In materieller Hinsicht unterscheidet sich der Kreditstatus von der Bilanz: kein organischer Zusammenhang zur G+V-Rechnung, fehlende Kontinuität zur vorhergehenden Bilanz, Berücksichtigung von Eventualverbindlichkeiten (z. B. Bürgschaften, schwebende Geschäfte), des Rechts einzelner Verbindlichkeiten auf bevorzugte Befriedigung und von belastbarem Privatvermögen
, Kennzeichnung der verpfändeten, abgetretenen Vermögensgegenstände.
Der Kreditstatus ermöglicht Aussagen über die Vermögensstruktur, stille Reserven, Zahlungsbereitschaft (Liquidität), rechtliche Struktur (gesichertes und ungesichertes Vermögen), mögliche Pfänder, Tragbarkeit einer weiteren Verschuldung. Da der Status auf historischen Werten und seiner Zeitpunktbetrachtung beruht, ist seine Aussagefähigkeit beschränkt.

Zusammenfassung des Vermögens und der Verbindlichkeiten eines potentiellen Kreditnehmers in Zusammenhang mit einer Kreditwürdigkeitsprüfung, wobei die stillen Reserven aufgedeckt werden, um einen Liquidationswert feststellen zu können. Er wird auch verlangt, wenn keine aktuelle Bilanz vorgelegt wird.

 

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