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Kündigung

Kündigung nennt man die einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber dem Vertragspartner, die die Beendigung eines meist auf Dauer angelegten, bestehenden Rechtsverhältnisses zur Folge hat. Die Kündigung ist im Rechtsleben von Vertragstyp zu Vertragstyp (z. B. Arbeitsvertrag, Mietvertrag) sehr unterschiedlich ausgestaltet. Im Arbeitsrecht ist die ordentliche von der außerordentlichen Kündigung zu unterscheiden: Bei einer ordentlichen Kündigung sind bestimmte Fristen einzuhalten. Oft ist sie auch an einen bestimmten Termin gebunden. Die von Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende gesetzliche Kündigungsfrist beträgt einheitlich für Arbeiter und Angestellte 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Die gesetzlichen Fristen für Kündigungen durch den Arbeitgeber verlängern sich in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit und dem Lebensalter des Mitarbeiters auf bis zu 7 Monate zum Monatsende. Bei der außerordentlichen Kündigung, die eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist (§ 626 BGB), kann das Dienstverhältnis von jedem Vertragsteil ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beende: werden (z. B. wenn ein Kassierer sich aus der Kasse „bedient" hat). Das Arbeitsverhältnis
endet hier also vorzeitig. Im gegenseitigen Einvernehmen kann eir Dienstverhältnis jederzeit aufgelöst werden Auf Arbeitnehmer, die vom Arbeitgeber sozialwidrig und ungerechtfertigt gekün digt werden, findet ggf. das Kündigungs- schutzgesetz Anwendung. Jede ordentliche( Kündigung in Betrieben mit mehr als Arbeitnehmern ist bei einem schon mehr: als 6 Monate ununterbrochen andauernder Arbeitsverhältnis nur dann rechtswirksam wenn u. a. der Kündigungsgrund in der Person des Arbeitnehmers lieg (z. B. wenn er für die Tätigkeit ungeeignet ist); im Verhalten des Arbeitnehmers lieg (z. B. wenn er andauernd unpünktlich ist) durch dringende betriebliche Erforder nisse begründet ist (z. B. wenn der Arbeits platz wegen Auftragsmangels fortfällt). Für bestimmte Arbeitnehmer-Gruppen gil ein besonderer Kündigungsschutz, so z. B für werdende Mütter (Mutterschutz) ode für Mitglieder des Betriebsrats.

 

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