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Z
Kündigungsrecht
Gestaltungsrecht
, das auf die Beendigung des
Vertrag
s gerichtet ist (
Vertragsrecht
).
Rechtsgrundlage
ist das
Schuldrecht
als
Bestandteil
des
Bürgerlichen Gesetzbuch
es (BGB). Das
Rücktrittsrecht
entsteht durch
Gesetz
oder
Rechtsgeschäft
.
Gesetzlich
e
Rücktrittsrecht
e sind
z
.
B
. im
Kaufvertrag
und im
Werkvertrag
, im
Mietvertrag
und im
Arbeitsvertrag
vorgesehen. Es ist zwischen der
ordentlichen Kündigung
und der
außerordentlichen
Kündigung
zu unterscheiden. Im Fall der
ordentlichen Kündigung
endet der
Vertrag
durch
Ablauf
einer
Kündigungsfrist
, bei der
außerordentlichen
Kündigung
aus wichtigem Grund. Rechtsgeschäftliche
Rücktrittsrecht
e können in jedem
Vertrag
vereinbart werden, der als
Dauerschuldverhältnis
ausgestaltet ist,
z
.
B
. im
Sukzessivlieferungsvertrag
, im
Leasingvertrag
oder im
Lizenzvertrag
. Nach dem
Grundsatz
der
Vertragsfreiheit
können die
Vertragspartei
en die Umstände festlegen, bei deren Eintritt sie den
Vertrag
kündigen wollen.
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