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Kündigungsschutz
(
Arbeitnehmerschutzrecht
) für alle
Arbeitnehmer
, sofern sie bestimmte
betriebliche
und persönliche Voraussetzungen erfüllen. Ein bedingter Kündigungsschutz gilt nach § 23
Kündigungsschutzgesetz
in
Betriebe
n und
Verwaltung
en des
öffentlich
en und
privat
en Rechts mit mehr als fünf
Arbeitnehmer
n für
Beschäftigte
, die ohne
Unterbrechung
länger als sechs
Monat
e im gleichen –
Unternehmen
angestellt
waren
.
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