Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Kursfeststellung

Preisfeststellung von Wertpapieren an den Wertpapierbörsen. Kursfeststellung und Veröffentlichung erfolgen je nach Börsenordnung durch Mitglieder des Börsenvorstands unter Hinzuziehung von Kursmaklern oder ausschließlich durch Kursmakler.
(1) Variable Kurse: Fortlaufende Notierung aller an der Börse tatsächlich zustande gekommenden Kurse. Der Variable Handel in Deutschland ist begrenzt. Der Kursmakler setzt a) bei Aktien nur dann den Kurs fest, wenn bei die Geschäftsvermittlung ein Mindestvolumen von 50 Stück oder ein Vielfaches bzw. 3.000,? ? oder ein Mehrfaches, b) bei Anleihen: Wandelanleihen Nennwert mindesten 5000,? ?, festverzinsliche Wertpapiere von Bund, Bahn oder Post mindestens 1 Mio ? Nennwert umfaßt (jeweils Mindestschluß).
(2) Einheitskurs: Bei Aktien mit kleinen Umsätzen wird täglich durch Konzentration der Nachfrage und des Angebots auf einen Zeitpunkt ein Einheitskurs gerechnet. Ziel ist es, die meisten Wertpapiere abzurechnen (größtmöglicher Umsatz, Stauprinzip).
(3) Kursfeststellung für Wertpapiere im Auktionsverfahren durch Gebot und Zuruf zu verschiedenen Kursen oder durch Festsetzung eines Einheitskurses nach Angebot und Nachfrage.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Kursfestsetzung
Kursindex

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Gold- und Devisenbilanz Absentismuszeit Verrechnungsabweichung
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum