A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Kursfeststellung
Preisfeststellung
von
Wertpapiere
n an den
Wertpapierbörse
n. Kursfeststellung und
Veröffentlichung
erfolg
en je nach
Börsenordnung
durch
Mitglieder
des
Börsenvorstand
s unter Hinzuziehung von
Kursmaklern
oder ausschließlich durch
Kursmakler
.
(1) Variable
Kurse
:
Fortlaufende Notierung
aller an der
Börse
tatsächlich
zustand
e gekommenden
Kurse
. Der
Variable
Handel
in Deutschland ist begrenzt. Der
Kursmakler
setzt a) bei
Aktien
nur dann den
Kurs
fest, wenn bei die Geschäftsvermittlung ein Mindestvolumen von 50
Stück
oder ein Vielfaches bzw. 3.000,? ? oder ein Mehrfaches,
b
) bei
Anleihen
:
Wandelanleihen
Nennwert
mindesten 5000,? ?,
festverzinsliche Wertpapiere
von Bund, Bahn oder Post mindestens 1 Mio ?
Nennwert
umfaßt (jeweils
Mindestschluß
).
(2) Einheitskurs: Bei
Aktien
mit kleinen
Umsätze
n wird täglich durch
Konzentration
der
Nachfrage
und des
Angebot
s auf einen
Zeitpunkt
ein
Einheitskurs
gerechnet.
Ziel
ist es, die meisten
Wertpapiere
abzurechnen (größtmöglicher
Umsatz
,
Stauprinzip
).
(3) Kursfeststellung für
Wertpapiere
im
Auktionsverfahren
durch Gebot und Zuruf zu verschiedenen
Kurse
n oder durch Festsetzung eines
Einheitskurs
es nach
Angebot und Nachfrage
.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Kursfestsetzung
Kursindex
Weitere Begriffe :
Gold- und Devisenbilanz
Absentismuszeit
Verrechnungsabweichung
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum