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Kurssicherung

Die Kurssicherung ist ein Verfahren mit dem Zweck, das Risiko von Wertverlusten als Folge von Preisbewegungen zu verringern oder auszuschalten. Dies kann mit Hilfe von Derivaten, insbesondere Optionsgeschäften und Termingeschäften durchgeführt werden. Operationen mit diesem Zweck werden auch als Hedging bezeichnet.

Kurssicherung bedeutet, daß am Außenhandel teilnehmende Importeure und Exporteure Maßnahmen ergreifen, um sich gegen das Kursrisiko (Verschlechterung der Wechselkurse von Devisen) abzusichern.

Einfachste Methode ist eine Rechnungsstellung, bei der ein Auslandskunde oder der Importeur in Inlandswährung bezahlen muß. Weitere Möglichkeiten sind der Diskont eines Akzepts des Auslandskunden, das auf ausländische Währung lautet; weiterhin die Forfaitierung und Geschäfte im Devisenterminhandel

Beispiel: Ein deutscher Importeur muß für bezogene Auslandsware in 3 Monaten 100.000 US-Dollar bezahlen. Gegen Verluste aus dem Geschäft sichert er sich, indem er den Kauf der US-Dollars sofort zum Terminkurs für später vereinbart und dann in 3 Monaten, wenn die Zahlung fällig ist, tätigt.

Technik zur Absicherung gegen Wechselkursrisikien. Ansatzpunkt ist die Schaffung einer Gegenposition (plus oder minus) zu einem existierenden Währungsrisiko, d. h. zu einer offenen Währungsposition.

Beispiele: Schließt ein deutscher Importeur eine Abwertung gegenüber dem US-$ nicht aus, so wird er für eine nach z. B. in 60 Tagen zu begleichende Währungsposition (z. B. 5 Mio. US-$)

(a) einen EUR-Kredit aufnehmen,

(b) diesen für einen sofortigen Ankauf der entsprechenden Menge von Devisen am Kassamarkt verwenden (hier 5 Mio. US-$),

(c) die Devisen bis zur Fälligkeit der Zahlungen zinsbringend anlegen,

(d) zum Fälligkeitstermin aus seinem Devisenguthaben seine Zahlung leisten,

(e) die Rückzahlung des aufgenommenen ?-Kredits aus dem Erlös der importierten Güter vornehmen.


Schließt ein deutscher Exporteur eine Dollarabwertung gegenüber dem EUR nicht völlig aus, so wird er einem derartigen Risiko, das ihm durch die Abwertungsverluste seiner künftigen US-$ Forderungen (z. B. 1 Mio. US-$ in 3 Monaten) entstehen kann, wie folgt begegnen:

(a) Aufnahme eines Dollarkredites,

(b) sofortiger Verkauf am Kassamarkt (Tausch in EUR),

(c) zwischenzeitliche zinsbringende Anlage des EUR-Betrages,

(d) Tilgung des $-Kredits zum Zeitpunkt der Fälligkeit durch die entsprechende US-$ Forderungen,

(e) Auflösung der EUR-Anlage. Die Kosten des Hedging ergeben sich aus den Zinsdifferenzen.



Die Kurssicherung soll die Verlustrisiken, die aus Änderungen der Wertrelationen zwischen Währungen resultieren, abwenden oder mildern (Währungsnsiken). Das Währungsrisiko entsteht, da sich in vielen Fällen das Außenhandelsgeschäft vom deutschen Importeur oder Exporteur nicht in inländischer Währung abschließen lässt, so dass ein Fremdwährungsgeschäft mit einem Kreditinstitut einbezogen werden muss, wenn die Währung nicht auf einem Fremdwährungskonto bereit steht. Ein Kurssicherungsbedarf ergibt sich für den

- Exporteur, der den Eingangserlös in fremder Währung erwartet und befürchtet, dass die fremde Währung in Relation zu seiner Heimatwährung an Wert verliert

- Importeur, der Verbindlichkeilen in fremder Währung zu begleichen hat und befürchtet, dass die fremde Währung in Relation zu seiner Heimatwährung an Wert gewinnt

- Gläubiger, der Tilgungen und/oder Zinszahlungen in fremder Währung erwartet und befürchtet, dass die fremde Währung in Relation zu seiner Heimatwährung an Wert verliert

- Schuldner, der Tilgungs- und/oder Zinszahlungen in fremder Währung zu leisten hat und befürchtet, dass die fremde Währung in Relation zu seiner Heimatwährung an Wert gewinnt (vgl. Topritzhofer, 1989, Sp. 1239).

Insgesamt soll die Kurssicherung aus Sicht des Exporteurs (Gläubiger) Erlösschmälerungen und aus Sicht des Importeurs (Schuldner) Kostensteigerungen entgegen wirken. Zur Bewältigung dieser Gefahr existiert ein umfassendes Instrumentarium der Wechselkursabsicherung. Die Entscheidung zur Kurssicherung umfasst im Einzelnen welcher Betrag, mit welchem Instrument, ab welchem Zeitpunkt, für welchen Zeitraum kursgesichert werden soll (vgl. Topritzhofer, 1989, Sp. 1239). Instrumente der Kurssicherung (Wechselkurssicherung i.e.S.) sind (vgl. Topritzhofer, 1989, Sp. 1244-1247):

1. Vertraglich vereinbarte Kurssicherungsmaßnahmen, so die Fakturierung in heimischer bzw. ausländischer Währung, die Vereinbarung von Kurssiche-.rungs-AVährungsklauseln oder Währungsoptionen. Kurssicherungsklauseln sichern die auf ausländische Währung lautenden Forderungen bzw. Verbindlichkeiten, indem sie den im ursprünglichen Vertrag genannten Preis auf der Grundlage des zu einem bestimmten künftigen Stichtag notierten Wechselkurses umbewerten. Demgegenüber ermöglichen Währungsoptionen dem Begünstigten l.d.R. das Recht, bei Fälligkeit der Forderung die Währung der Zahlung zu bestimmen.

2. Geschäftliche Transaktionen zur Kurssicherung wie Devisentermingeschäfte, Devisenoptionsgeschäfte, Devisen-Swaps/Zins-Swaps (Swav-Geschäfte), Matching, oder Fremdwährungskonten.

3. Sonderformen der Kurssicherung, so leading und Lagging, Forderungsverkäufe (Factoring; Forjaitie-rung), Diskontierung von Auslands-wechseln (Wechselkredit) und die Negoziierung von Akkreditiven (Dokumentenakkreditive).

Transaktion zur Ausschaltung des Wech- selkursrisikos. Kurssicherung ist vor allem für Exporteure und Importeure von Bedeutung, da unerwartete Wechselkursveränderungen die Gewinnaussichten vereinbarter und durchgeführter Aussenhandelsgeschäfte drastisch verändern können. In der Mehrzahl der Fälle erfolgt Kurssicherung an den Devisen- terminmärkten über 0utright-Terminge- schäfte. So kann z.B. ein Exporteur, der in sechs Monaten den Eingang von Fremdwährungsbeträgen erwartet, schon heute durch Terminverkauf der Fremdwährung die Konditionen dieses Umtausches (insb. den Wechselkurs) festlegen. Kurssicherung ist auch bei Fehlen von Terminmärkten möglich, z.B. durch Fi- nanzhedging (Hedging). Daneben gibt es vielfältige andere Möglichkeiten der Kurssicherung: die Diskontierung von Fremdwährungswechseln, den Verkauf von kurzfristigen bzw. mittel- bis langfristigen Fremdwährungsforderungen in Form des Factoring (auf der Basis einer Globalzession) bzw. der Forfaitierung, die Wechselkursversicherung über die staatliche Hermes Kreditversicherung AG sowie die in jüngster Zeit entstandenen Instrumente der Devisenoptionen und Devisen-Futures-Geschäfte. Durch die Vornahme der Kurssicherungsmass- nahmen werden Kursgewinne oder -Verluste ausgeschlossen.           Literatur: Eilenberger, G., Währungsrisiken, Währungsmanagement und Devisenkurssicherung, 2.  Aufl., Frankfurt a. M. 1986. Wermuth, DJ Ochynski, W., Strategien an den Devisenmärkten, 3.  Aufl., Wiesbaden 1987.  

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