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Kurssicherung
Die Kurssicherung ist ein Verfahren mit dem Zweck, das Risiko von Wertverlusten als Folge von Preisbewegungen zu verringern oder auszuschalten. Dies kann mit Hilfe von Derivaten, insbesondere Optionsgeschäften und Termingeschäften durchgeführt werden. Operationen mit diesem Zweck werden auch als Hedging bezeichnet.
Kurssicherung bedeutet, daß am Außenhandel teilnehmende Importeure und Exporteure Maßnahmen ergreifen, um sich gegen das Kursrisiko (Verschlechterung der Wechselkurse von Devisen) abzusichern.
Einfachste Methode ist eine Rechnungsstellung, bei der ein Auslandskunde oder der Importeur in Inlandswährung bezahlen muß. Weitere Möglichkeiten sind der Diskont eines Akzepts des Auslandskunden, das auf ausländische Währung lautet; weiterhin die Forfaitierung und Geschäfte im Devisenterminhandel
Beispiel: Ein deutscher Importeur muß für bezogene Auslandsware in 3 Monaten 100.000 US-Dollar bezahlen. Gegen Verluste aus dem Geschäft sichert er sich, indem er den Kauf der US-Dollar s sofort zum Terminkurs für später vereinbart und dann in 3 Monaten, wenn die Zahlung fällig ist, tätigt.
Technik zur Absicherung gegen Wechselkursrisikien. Ansatzpunkt ist die Schaffung einer Gegenposition (plus oder minus) zu einem existierenden Währungsrisiko, d. h. zu einer offenen Währungsposition.
Beispiele: Schließt ein deutscher Importeur eine Abwertung gegenüber dem US-$ nicht aus, so wird er für eine nach z. B. in 60 Tagen zu begleichende Währungsposition (z. B. 5 Mio. US-$)
(a) einen EUR-Kredit aufnehmen,
(b) diesen für einen sofortigen Ankauf der entsprechenden Menge von Devisen am Kassamarkt verwenden (hier 5 Mio. US-$),
(c) die Devisen bis zur Fälligkeit der Zahlungen zinsbringend anlegen,
(d) zum Fälligkeitstermin aus seinem Devisenguthaben seine Zahlung leisten,
(e) die Rückzahlung des aufgenommenen ?-Kredits aus dem Erlös der importierten Güter vornehmen.
Schließt ein deutscher Exporteur eine Dollarabwertung gegenüber dem EUR nicht völlig aus, so wird er einem derartigen Risiko, das ihm durch die Abwertungsverluste seiner künftigen US-$ Forderungen (z. B. 1 Mio. US-$ in 3 Monaten) entstehen kann, wie folgt begegnen:
(a) Aufnahme eines Dollarkredites,
(b) sofortiger Verkauf am Kassamarkt (Tausch in EUR),
(c) zwischenzeitliche zinsbringende Anlage des EUR-Betrages,
(d) Tilgung des $-Kredits zum Zeitpunkt der Fälligkeit durch die entsprechende US-$ Forderungen,
(e) Auflösung der EUR-Anlage. Die Kosten des Hedging ergeben sich aus den Zinsdifferenzen.
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