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Kurzfristiger Planpreis

Der kurzfristiger Planpreis ist derjenige Planpreis, der immer wieder an den Marktpreis angepaßt werden muß (sog. Planungsüberholung). Schon kleine Preisänderungen zwingen in manchen Fällen dazu, den Planpreis anzupassen. Er dient dann als Grundlage für die Vorkalkulation, der Erfolgsplanung und für Sofortmaßnahmen bei Anpassung der Faktoreinsatzmengen (Minimalkostenkombination); möglicherweise auch der Nachkalkulation beispielsweise bei einer Preisgleitklausel.


ist der Planpreis, der beständig an den Marktpreis angepaßt wird ( Planungsüberholung). Schon mittlere bis kleine Preisänderungen zwingen in manchen Fällen dazu, den Planpreis anzupassen. Er dient dann als Grundlage der Vorkalkulation, der Erfolgsplanung und für Sofortmaßnahmen bei Anpassung der Faktoreinsatzmengen (Minimalkosten-kombination); u.U. auch der Nachkalkulation (z.B. bei Preisgleitklausel).

 

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kurzfristiger und mittelfristiger Forderungsanteil an den gesamten bilanzwirksamen Forderungen an Kunden

 

 
     
           
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