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Ladeeinheit
Eine Ladeeinheit setzt sich aus dem Ladegut, dem Ladungsträger (Ladehilfsmittel) und gegebenenfalls der Ladeeinheitensicherung zusammen. Die Bildung von Ladeeinheiten dient der effizienten Gestaltung von Transport-, Lager- und Umschlagsprozessen. Ein Ladungsträger stellt dabei nach DIN 30781 ein tragendes (z.B. Palette), tragendes und umschließendes (z.B. Gitterboxpalette) oder tragendes, umschließendes und abschließendes Mittel (z.B. mContainer) zur Zusammenfassung von Gütern zu einer Ladeeinheit dar. Die Ladeeinheitensicherung dient dem Schutz des Ladegutes vor Auseinanderfallen, Herabfallen einzelner Packstücke (s. Verpacken), vor dem Ausfächern der Ladeeinheit, Verrutschen einzelner Lagen oder der gesamten Ladegüter, vor Schäden an der Verpackung oder am Transportmittel sowie dem Verlust von Packstücken (s. Verpacken) durch Diebstahl. Als Methoden zur Ladeeinheitensicherung kommen das Umschnüren bzw. Umreifen (z.B. mit Kunststoff- oder Stahlbändern), Umhüllen (z.B. mit Netzen oder Folien), die Verwendung von Aufsetz- oder Aufsteckvorrichtungen (z.B. Faltboxaufsätze) sowie Zusatzsicherungsmaßnahmen wie das Aufrauen von Packstücken oder die Verwendung von Gleitschutzmitteln in Frage.
Eine L. ist im Güterverkehr das als einzelnes Stück disponier und mani pulierbare Verkehrsobjekt. Sie be steht aus den Ladungsgütern und dem Ladungsträger, der die Güter zusammenfaßt. Ladungsträger ist z. B. der Sack, das Faß, die Kiste, der Kesselwagen, der Container und die Palette, in oder auf denen Gü ter vom Versender zum Empfänger gelangen. Zur Transport, Lager und Umschlagsrationalisierung werden zunehmend verkehrsmittelneutrale normierte L. mit standardisierten wie derverwendbaren Ladungsträgern (Poolpalette, ISOContainer) eingesetzt.
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