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Lagereinzelkosten

Lagereinzelkosten sind Kosten, die den Lagerbeständen verursachungsgerecht zugerechnet werden können.

Beispiel:
Lagerverluste, Mischkosten, Auszeichnen, Bemustern, Verpacken, Zählen, Wiegen, Messen, Ziehen von Prüfproben.

sind diejenigen Lagerkosten, die den Lagerbeständen verursachungsgemäß zugerechnet werden können, z.B. besondere Lagerverluste und Lagermanipulationskosten.

 

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