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Landeszentralbank (LZB)
Als Hauptverwaltung ein unselbständiger Teil der Deutschen Bundesbank innerhalb eines Bundeslandes. Die LZB hat im Rahmen der Aufgabenstellung innerhalb des eigenen Bereichs eigenständige Befugnisse in Verwaltungsangelegenheiten sowie in der Durchführung der einheitlich geregelten Geschäfte. Sie wird von einem Vorstand geleitet. Ihm steht ein Präsident vor, der vom Bundespräsidenten ernannt wird. Die Präsidenten der Landeszentralbanken sind zugleich Mitglieder des Zentralbankrates (Deutsche Bundesbank).
Die Landeszentralbanken sind die regionalen Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank. Es existieren neun Landeszentralbanken in Stuttgart, München, Berlin, Hannover, Hamburg, Frankfurt am Main, Düsseldorf, Mainz und Leipzig. Ihnen nachgeordnet sind Zweiganstalten in allen größeren Städten. Sie führen die Geschäfte der Bundesbank mit den Kreditinstituten und den öffentlichen Verwaltungen in der jeweiligen Region.
Geleitet werden die Landeszentralbanken von einem zwei- oder dreiköpfigen Vorstand. Die Präsidenten, die gleichzeitig Mitglieder des Zentralbankrats sind, werden vom Bundesrat vorgeschlagen und vom Bundespräsidenten ernannt.
Die übrigen Vorstandsmitglieder ernennt der Präsident der Bundesbank auf Vorschlag des Zentralbankrats.
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