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Leerverkauf / Leerverkäufe
(auch
Blankoverkauf
)
Unter
Leerverkauf
versteht man den
Verkauf
eines
Wertpapiers
, welches der
Verkäufer
zum Verkaufszeitpunkt (noch) gar nicht besitzt.
Er muß sich dafür das
Wertpapier
von einem
institutionellen Anleger
leihe
n, wofür eine entsprechende
Leihgebühr
zu entrichten ist.
Verkauf
von
Wertpapiere
n (Waren) an der
Börse
(
Warenbörse
), ohne daß sie sich im
Besitz
des
Verkäufer
s befinden. Der
Verkäufer
tätigt ein derartiges
Geschäft
in der
Erwartung
, daß die
Kurse
zum Erfüllungstermin ein niedrigeres Niveau haben, da er sich dann zu einem niedrigeren Einstandskurs
eindecken
kann.
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