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Leerverkauf / Leerverkäufe
(auch
Blankoverkauf
)
Unter
Leerverkauf
versteht
man
den
Verkauf
eines
Wertpapiers
, welches der
Verkäufer
zum Verkaufszeitpunkt (noch) gar nicht besitzt.
Er muß sich dafür das
Wertpapier
von einem
institutionellen Anleger
leihe
n, wofür eine entsprechende
Leihgebühr
zu entrichten ist.
Verkauf
von
Wertpapiere
n (
Waren
) an der
Börse
(
Warenbörse
), ohne daß sie sich im
Besitz
des
Verkäufer
s befinden. Der
Verkäufer
tätigt ein derartiges
Geschäft
in der
Erwartung
, daß die
Kurse
zum Erfüllungstermin ein niedrigeres Niveau
haben
, da er sich dann zu einem niedrigeren
Einstandskurs
eindecken
kann.
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Fonds de Stabilisation des Recettes de l’Exportation
Bill Futures
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