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Leerverkauf / Leerverkäufe
(auch
Blankoverkauf
)
Unter
Leerverkauf
versteht man den
Verkauf
eines
Wertpapiers
, welches der
Verkäufer
zum Verkaufszeitpunkt (noch) gar nicht besitzt.
Er muß sich dafür das
Wertpapier
von einem
institutionellen Anleger
leihen, wofür eine entsprechende
Leihgebühr
zu entrichten ist.
Verkauf
von
Wertpapiere
n (
Waren
) an der
Börse
(
Warenbörse
), ohne daß sie sich im
Besitz
des
Verkäufer
s befinden. Der
Verkäufer
tätigt ein derartiges
Geschäft
in der
Erwartung
, daß die Kurse zum Erfüllungstermin ein niedrigeres Niveau haben, da er sich dann zu einem niedrigeren
Einstandskurs
eindecken
kann.
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