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Leerverkauf / Leerverkäufe

(auch Blankoverkauf)

Unter Leerverkauf versteht man den Verkauf eines Wertpapiers, welches der Verkäufer zum Verkaufszeitpunkt (noch) gar nicht besitzt.

Er muß sich dafür das Wertpapier von einem institutionellen Anleger leihen, wofür eine entsprechende Leihgebühr zu entrichten ist.

Verkauf von Wertpapieren (Waren) an der Börse (Warenbörse), ohne daß sie sich im Besitz des Verkäufers befinden. Der Verkäufer tätigt ein derartiges Geschäft in der Erwartung, daß die Kurse zum Erfüllungstermin ein niedrigeres Niveau haben, da er sich dann zu einem niedrigeren Einstandskurs eindecken kann.

 

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