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Leverage-Effekt

Der Leverage-Effekt (englisch leverage = Hebel) kommt aus der Begriffswelt der Kapitalstrukturregeln. Diese Regeln befassen sich mit der idealen Zusammensetzung von Eigenkapital und Fremdkapital. Der Leverage bezeichnet die Abhängigkeit der Rentabilität des Eigenkapitals vom Anteil der Fremdfinanzierung. Ein positiver Leverage-Effekt tritt ein, wenn die Rentabilität des Gesamtkapitals größer ist als der Fremdkapitalzins. Mit Hilfe des Leverage erhöht sich die Eigenkapitalrendite bei steigender Verschuldung. Geht diese Kalkulation nicht auf, endet das Engagement mit einem Verlust.

Hebelwirkung, bei der durch einen vermehrten Einsatz von Fremdkapital die Eigenkapitalrentabilität erhöht wird. Der Effekt wird aber nur unter der Bedingung wirksam, daß zwischen der Gesamtkapitalrentabilität und dem Fremdkapitalzins eine positive Differenz besteht. Die Höhe dieser Differenz
und das Ausmaß des Verschuldungsgrades stehen in positiver Korrelation zur Wirkung des Leverage-Effektes.

Aus folgenden Gründen wird der Leverage-Effekt nur begrenzt genutzt:

(1) Er kann sich auch umkehren (negativer Leverage-Effekt), die Eigenkapitalrentabilität negativ beeinflussen und in letzter Konsequenz die Unternehmensexistenz bedrohen. Dieses Ergebnis tritt dann ein, wenn die Differenz zwischen Gesamtkapitalrentabilität und Fremdkapitalzins so groß wird, daß die entstehenden Verluste nicht mehr aufgefangen werden können. Die Ursache kann leistungswirtschaftlicher Art (z. B. ungünstige Entwicklungen an den Absatz- und Beschaffungsmärkten) oder/und finanzwirtschaftlicher Art (z. B. steigende Zinssätze bei notwendigen Anschlußfinanzierungen) sein. Die ungünstige Eigenkapital-/Fremdkapitalstruktur verstärkt die Wirkung.

(2) Mit steigendem Verschuldungsgrad werden die Fremdkapitalgeber zusätzliche Mittel nur noch zu steigenden Zinssätzen herauslegen, wodurch sich der Leverage-Effekt stark abschwächt.

(3) Fremdkapital kann nur bis zu einem bestimmten Umfang Eigenkapital ersetzen, da die Kreditgeber aus Risikogesichtspunkten die Einhaltung gewisser Konventionen verlangen.

Der Leverage-Effekt beschreibt die Hebelwirkung des Fremdkapitals, der Kapitalstruktur bzw. des Verschuldungsgrades. Ausgehend von der Formel:
re = rg + (rg - i)*FK/EK

mit rg = Gesamtkapitalrendite
re = Eigenkapitalrendite
i = Fremdkapitalzins
FK/EK = Verschuldungsgrad (V)
können drei grundlegende Effekte beschrieben werden. Im Falle von (rg > i) steigt, auch im Falle einer Abhängigkeit des Fremdkapitalzinses vom Verschuldungsgrad, die Eigenkapitalrendite (re) durch die Aufnahme von Fremdkapital zum Zinssatz i und Reinvestition zum Zinssatz rg linear mit dem Verschuldungsgrad an (positiver Leverage-Effekt). Unter diesen Voraussetzungen bedingt ein höherer Verschuldungsgrad eine höhere re (ohne Beschränkung!). Gilt allerdings (rg < i), so sinkt unter sonst gleichen Voraussetzungen re mit zunehmender Verschuldung (negativer Leverage-Effekt). Der Fall (rg = i) ist nur von untergeordneter Bedeutung.

siehe auch
>>> Hebel,
>>> Financial-Leverage-Effekt,
>>> trading on the equity,
>>> income gearing,
>>> Finanzierungsregeln,
>>> Verschuldungsgrad.

Der Leverage-Effekt beschreibt die Hebelwirkung eines wachsenden Verschuldungsgrades auf die Verbesserung der Eigenkapitalrentabilität, sofern die Fremdkapitalzinsen unter dem internen Zinsfuß liegen. Dieser leverage-chance steht aber ein leverage-risk gegenüber, der besagt, daß es bei im Zeitablauf steigenden Fremdkapitalzinsen zu einer Abnahme der Eigenkapitalrentabilität kommen kann.

Erhöhung der Eigenkapitalrentabilität durch steigende Fremdfinanzierung. Bezeichnung für die von zunehmender Verschuldung ausgehende Hebelwirkung auf die Eigenkapitalrentabilität. Die Eigenkapitalrentabilität erhöht sich bei steigender Verschuldung, solange der Fremdkapitalzins unter der Gesamtkapitalrendite (in terner Zinsfuß) liegt. Steigt der Fremdkapitalzins über die Gesamtka pitalrendite, so kommt es zu einem negativen LeverageEffekt, die Ei genkapitalrentabilität wird verrin gert.

 

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