bedeutet im Außenwirtschaftsverkehr die Beseitigung von nationalen Beschränkungen, die einem freien Wirtschaftsverkehr zwischen den Staaten entgegenstehen. Insbesondere geht es um den Abbau von Hemmnissen im Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr («vier Freiheiten»), so daß die Rahmenbedingungen internationaler Transaktionen denen nationaler Transaktionen entsprechen. Seit dem Zweiten Weltkrieg wurden die Bestrebungen verstärkt, durch bi- und multilaterale Abkommen (zum Beispiel Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen (GATT)) die Liberalisierung des Welthandels voranzutreiben.