Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Lieferbedingungen

Lieferbedingungen sind Vereinbarungen in Verträgen, z. B. über die Verpackungs- und Versandart, die Übernahme der Verpackungs- und Transportkosten durch einen der Vertragspartner. den Lieferort und -termin, den Gerichtsstand.

sind Bestandteile von Kaufverträgen (Kauf) und Werkverträgen. Dabei vereinbaren die Vertragspartner die Art der Vertragsabwicklung (z.B. Art der Verpackung, Lieferungszeitpunkt, Auslieferungsort, Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, Frachtkosten). Wichtigste Lieferbedingungen im Außenhandel sind in den lncoterms verzeichnet. Im Inlandsverkehr gelten als wichtigste Lieferbedingungen »frei Haus« (Lieferant trägt Frachtkosten bis zum Abnehmer, Gefahrübergang erfolgt erst bei Übergabe), »ab Werk« (Warenlieferung erfolgt im Werk oder an einem üblichen Ort wie Verladerampe, Gefahrübergang erfolgt am Ort der Übergabe), »frei Bahnstation« (Transportkosten werden vom Lieferanten bis zu einer bestimmten Bahnstation getragen, Gefahrübergang erfolgt dort). Siehe auch Frachtbasis.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Lieferanweisung
Lieferbereitschaft

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Ablauffamilie Gemeinschaftsaufgaben Anderkonto
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum