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Lifo-Methode

Die Lifo-Methode ist eine Bewertungsmethode im Rahmen der Sammelbewertung gemäß § 256 HGB zur Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Bei der Lifo-Methode (last in first out) wird unterstellt, daß die zuletzt erworbenen oder hergestellten Vermögensgegenstände zuerst verbraucht oder veräußert werden. Diese Verbrauchsfolgefiktion unterstellt also, daß sich die zuerst erworbenen oder hergestellten Gegenstände des Vorratsvermögens auf Lager befinden. Diese Methode ist bei steigenden Preisen zweckmäßig. Die Lifo-Methode ist sowohl handelsrechtlich als auch steuerrechtlich zulässig, und zwar ist sie in der Steuerbilanz nach § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG dann zulässig, wenn sie auch in der Handelsbilanz angewandt wird ( umgekehrtes Maßgeblichkeitsprinzip); außerdem darf kein Importwarenabschlag vorgenomen werden. Wird die LifoMethode angewandt, so kann davon in den folgenden Wirtschaftsjahren nur mit Zustimmung des Finanzamtes abgewichen werden.

 

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