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Limit

(a) bei Aufträgen an Effektenbörsen jener feste Kurs, der bei Verkauf (Kauf) nicht unterschritten (überschritten) werden darf. Limitierte Aufträge müssen ausgeführt werden, wenn der limitierte Kurs an der Börse festgestellt wird. Limits gelten den Börsenusancen entsprechend entweder
(aa) auf einen bestimmten Tag beschränkt (Tageslimit) oder
(bb) bis zum jeweiligen Monatsende und müssen dann erneuert werden (Ausnahme: vorherige Zeitlimitierung durch den Auftraggeber). Bei Circa-Aufträgen können Ausführungen auch dann erfolgen, wenn der Circa-Kurs geringfügig vom limitierten Auftrag abweicht.
(b) bei Aufträgen von DTB-Optionen jener feste Preis (Obergrenze oder darunter), zu dem der Auftrag ausgeführt werden muß. Zu unterscheiden ist zwischen: eingeschränkt limitierten Aufträgen: sofortige Ausführung oder Nichtausführung in den Varianten Fill-or-kill oder Immediate-or-Cancel; uneingeschränkt limitierte Aufträge in den Varianten Good-till-cancelled
oder Good-till-date.
(c) Bei Devisenhandelsgeschäften gelten die Limits nur jeweils für den Tag, an welchem die Auftragserteilung erfolgt.
(d) Bezeichnung für Kreditlinie


Limit bedeutet Ober- oder Untergrenze. Beim Börsenhandel handelt es sich um die Preisober- oder Untergrenze, die der Kauf- oder Verkaufsinteressent seiner Bank oder dem Wertpapierhändler (Broker, Online-Broker) für den Kauf oder Verkauf von Aktien vorgibt. Sobald der Kurs das vorgegebene Limit erreicht, wird der Auftrag ausgeführt. Für die Beobachtung dieses Limits werden mitunter von der Bank oder dem Broker zusätzliche Entgelte verlangt.

 

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Weitere Begriffe : Preisschwelleneffekt POS Stufencoupon
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