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Limit
(a) bei
Aufträge
n an
Effektenbörsen
jener feste
Kurs
, der bei
Verkauf
(
Kauf
) nicht unterschritten (überschritten) werden darf.
Limitiert
e
Aufträge
müssen ausgeführt werden, wenn der
limitiert
e
Kurs
an der
Börse
festgestellt wird. Limits gelten den Börsenusancen entsprechend entweder
(aa) auf einen bestimmten
Tag
beschränkt (Tageslimit) oder
(
bb
) bis zum jeweiligen Monatsende und müssen dann erneuert werden (Ausnahme: vorherige Zeitlimitierung durch den
Auftraggeber
). Bei Circa-
Aufträge
n können
Ausführung
en auch dann
erfolg
en, wenn der
Circa-Kurs
geringfügig vom
limitiert
en
Auftrag
abweicht.
(
b
) bei
Aufträge
n von
DTB-Option
en jener feste
Preis
(
Obergrenze
oder darunter), zu dem der
Auftrag
ausgeführt werden muß. Zu unterscheiden ist zwischen: eingeschränkt
limitiert
en Aufträgen: sofortige
Ausführung
oder Nichtausführung in den
Varianten
Fill-or-kill
oder
Immediate-or-Cancel
; uneingeschränkt
limitiert
e
Aufträge
in den
Varianten
Good-till-cancelled
oder
Good-till-date
.
(c) Bei Devisenhandelsgeschäften gelten die Limits nur jeweils für den
Tag
, an welchem die
Auftragserteilung
erfolgt.
(d) Bezeichnung für Kreditlinie
Limit bedeutet Ober- oder
Untergrenze
. Beim
Börsenhandel
handelt es sich um die Preisober- oder
Untergrenze
, die der
Kauf
- oder Verkaufsinteressent seiner
Bank
oder dem Wertpapierhändler (
Broker
,
Online-Broker
) für den
Kauf
oder
Verkauf
von
Aktien
vorgibt. Sobald der
Kurs
das vorgegebene Limit erreicht, wird der
Auftrag
ausgeführt. Für die
Beobachtung
dieses Limits werden mitunter von der
Bank
oder dem
Broker
zusätzliche
Entgelt
e verlangt.
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LIMEAN
Limit down
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Preisschwelleneffekt
POS
Stufencoupon
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