A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Limitiert
bedeutet grundsätzlich, daß bestimmte
Konditionen
, insbesondere
Preise
durch eine
Vereinbarung
beschränkt werden. Beim
Kauf
von
Aktien
heißt dies, daß bei einem
Kauf
- oder
Verkaufsauftrag
das
Geschäft
nicht über oder unter einem vereinbarten
Kurs
getätigt werden
soll
. Gegensatz:
Bestens
, -
Billigst
.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Limitgebühr
Limitierte Kaufentscheidung
Weitere Begriffe :
Transaktionsnummer (TAN)
Verteilungskampf
Verkaufswettbewerb
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum