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Liquidationsvergleich

ist eine Form des Vergleichs, in dem der Schuldner sein ganzes Vermögen oder auch einen Teil davon unter der Bedingung seinen Gläubigern überläßt, daß der Teil der Forderungen, der nach Verwertung des Vermögens nicht gedeckt ist, erlassen wird. Bedingung für einen Liquidationsvergleich ist auch die mindestens 35prozentige Deckung der Forderungen.

 

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Weitere Begriffe : Autorisiertes Kapital Ungedeckter Stillhalter Eigenmiete
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