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Liquiditätsausstattungsklausel

Eine rechtlich verbindliche («harte») Patronatsklausel, in der eine Muttergesellschaft gegenüber den Darlehensgebern erklärt, ihre Tochtergesellschaft bis zur völligen Rückzahlung des Darlehens stets so zu leiten und finanziell auszustatten, daß diese ihren Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nachkommen kann.

 

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