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Lizenzpolitik

[s.a. Patentpolitik] Als Lizenz bezeichnet man die vollständige oder teilweise Übertragung von gewerblichen Schutzrechten durch den Urheber auf andere Personen oder Organisationen. Bei der Lizenzvergabe werden nur Nutzungsrechte übertragen; der Lizenzgeber bleibt Eigentümer des Lizenzobjektes.

Die Lizenz als Marketinginstrument kann sowohl vom Standpunkt des Lizenzgebers als auch vom Standpunkt des Lizenznehmers gesehen werden (vgl. Machar-zma, 1999, S. 699f.). In beiden Fällen ist die Markterschließung das wesentlichste Ziel der Lizenzpolitik. So vermarktet der Lizenzgeber keine Realgüter, sondern verschiedene Arten von Know-how (föww how-Verträge) als Dienstleistungen; es hau delt sich dabei um einen Technologie transfer.

Die Strategie der Lizenzvergabe erbringt als Vorteile nicht nur Lizenzeinnahmen, sondern auch die Möglichkeit, eine Innovation zu nutzen, wenn die eigene Weiterentwicklung zu hohe Kosten verursachen würde, die Kapazitäten zur Markteinführung nicht ausreichen oder die Innovation nicht in das bestehende Leistungsprogramm
passen würde. Weiterhin können ausländische Handelsschranken umgangen werden.

Dem Lizenzgeber stehen vielfältige Formen der Beschränkung der Lizenzen zur Verfügung. Neben mengenmäßigen, zeitlichen und räumlichen Beschränkungen sind auch beschränkte Lizenzen in Form von Herstellungs-, Gebrauchs-, Vertriebs- und Warenzeichen- oder Ausstattungslizenzen möglich. Bei der Herstellungslizenz erstreckt sich die Berechtigung nur auf die Produktion; den Vertrieb übernimmt häufig der Lizenzgeber. Die Herstellungslizenz in Verbindung mit einer Reimportvereinbarung ermöglicht dem Lizenzgeber, lokale komparative Kostenvorteile des Lizenznehmerlandes zur Stärkung seiner Wettbewerbsposition im Heimatmarkt zu nutzen, ohne selbst vor Ort direktinvestiv tätig zu sein (vgl. Berndt/Fantapie Altobelli/Sander, 1999, S. 134).

Mit Gebrauchslizenzen wird dem Lizenznehmer etwa der Einbau eines patentierten Teilaggregats in ein größeres System oder der Gebrauch einer Produktionstechnik erlaubt. Die Vertriebslizenz ermöglicht nur den Vertrieb des Produktes oder des Know-how. Die Warenzeichen- oder Ausstattungslizenz gestattet den Lizenznehmern die Benutzung eines Warenzeichens oder einer bestimmten Ausstattung (Franchising).

Als Nachteile der Lizenzvergabe sind die Gefahren zu nennen, dass die Kontrolle über eine Innovation verloren gehen und sich so die Wettbewerbssituation verstärken kann, sowie, dass durch schlechte Qualität und Serviceleistungen des Lizenznehmers das Firmenimage des Lizenzgebers ebenfalls beeinträchtigt werden kann. Zudem kann bei Lizenzvergabe ein freiwilliger Verzicht auf eine eventuell mögliche Monopolstellung vorliegen.

Der Lizenznehmer kann durch den Kauf von Lizenzen sein Leistungsangebot vergrößern, um so etwa eine komplette Leistungspalette anbieten zu können oder neue Märkte zu erschließen. Weitere Vorteile für den Lizenznehmer sind der Wegfall eigener Forschungs- und Entwicklungskosten, die Verringerung der Innovationsrisiken, die Möglichkeit zur Erschließung neuer Verfahren und die Umgehung von Handelshemmnissen. Darüber hinaus kann der Lizenznehmer an dem Image des Lizenzgebers partizipieren.

 

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