Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Lohnfabrikation

oder Lohnarbeit; Verlagerung von Teilen der Produktion auf fremde Unternehmen, denen ganz oder teilweise die zu be- oder verarbeitenden Materialien zur Verfügung gestellt werden. Gründe für die Vergabe von Lohnfabrikation sind: 1. Dem Betrieb fehlen die Betriebsmittel, Kapazitäten usw., um das Produkt selber herstellen zu können. 2. Die Herstellung von bestimmten Produkten (z.B. Zwischenprodukten) ist wegen Urheberrechten, Patenten usw. nicht selber möglich. 3. Eine Untersuchung zur Frage Eigenherstellung Fremdbezug hat ergeben, daß eine Fremdvergabe kostengünstiger ist. Kostenrechnerisch ist die Lohnfabrikation wie folgt abzurechnen: In der Kostenartenrechnung als y originäre Kostenart; in der Kostenstellenrechnung sind die Kosten der Lohnfabrikation der oder den Kostenstellen zuzurechnen, die sie verursacht haben (Kostenstelleneinzelkosten); in der Kostenträgerrechnung erfolgt die Verrechnung als Einzel- oder Gemeinkosten, je nach Art der Lohnfabrikation. Die Lohnfabrikation erfordert in der Plankalkulation die Berücksichtigung von gewogenen Durchschnittswerten der Plangrenzfertiun;skosten bei festgeplanten Vergabemengen der Lohnarbeit. Sollen für gleichartige Produkte noch andere verfahrenstechnische Möglichkeiten in Betracht kommen, so wird zur Auswahl des optimalen Verfahrens für die Vergabe in Lohnfabrikation eine eigene Plankalkulation erstellt.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Lohnarbeitsverhältnis
 
Lohnfetisch
 
Weitere Begriffe : Poolvertrag | Nutzungspfandrecht | Doppelbindungs-Hypothese
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.