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Lombardsatz
(Lombardzins, Lombardzinssatz) Zins, zu welchem die Deutsche Bundesbank den Kreditinstituten gegen die Verpfändung bestimmter Wertpapiere und Schuldbuchforderungen kurzfristige Kredite einräumt. Der Satz liegt, der jeweiligen notenbankpolitischen Zielsetzung entsprechend, 1 bis 3 Prozentpunkte über dem Diskontsatz. Die als Pfänder zugelassenen Wertpapiere einschließlich ihrer Beleihungsgrenzen sind aus dem von der Bundesbank veröffentlichten Lombardverzeichnis erkennbar.
Lombardsatz heißt der Zinssatz, den die Deutsche Bundesbank für die Gewährung von Lombardkrediten an Kreditinstitute berechnet. Er liegt meist 1 bis 2 Prozentpunkte über dem Diskontsatz.
Der Lombardsatz ist ein Zinssatz, der auch als Referenzzinssatz für Verträge und Gesetze gilt. Zum Lombardsatz vergibt zum Beispiel die Bundesbank gegen die Verpfändung von Wertpapierbeständen Kredite an Banken . Der Lombardsatz wird neben dem Diskontsatz als wichtigster geldpolitischer Orientierungspunkt einer Notenbank angesehen.
In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Der höhere der beiden Leitzinsen, zu dem die Notenbank bereit ist, den Banken Kredite gegen Hinterlegung von Wertpapieren einzuräumen.
>Deutsche Bundesbank, >Diskontsatz, >Leitzinsen
1. Auch: Lombardzins(satz). Von Banken berechneter Zinssatz für Lombardkredite. Z. Von der Zentralbank im Rahmen ihrer Lombardpolitik festgesetzter und ggf. variierter Zinssatz.
Zinssatz für die von der Bundesbank im Lombardgeschäft gewährten Kredite. Lombardpolitik; Lombardfähigkeit.
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