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Lombardsatz

(Lombardzins, Lombardzinssatz) Zins, zu welchem die Deutsche Bundesbank den Kreditinstituten gegen die Verpfändung bestimmter Wertpapiere und Schuldbuchforderungen kurzfristige Kredite einräumt. Der Satz liegt, der jeweiligen notenbankpolitischen Zielsetzung entsprechend, 1 bis 3 Prozentpunkte über dem Diskontsatz. Die als Pfänder zugelassenen Wertpapiere einschließlich ihrer Beleihungsgrenzen sind aus dem von der Bundesbank veröffentlichten Lombardverzeichnis erkennbar.

Lombardsatz heißt der Zinssatz, den die Deutsche Bundesbank für die Gewährung von Lombardkrediten an Kreditinstitute berechnet. Er liegt meist 1 bis 2 Prozentpunkte über dem Diskontsatz.

Der Lombardsatz ist ein Zinssatz, der auch als Referenzzinssatz für Verträge und Gesetze gilt. Zum Lombardsatz vergibt zum Beispiel die Bundesbank gegen die Verpfändung von Wertpapierbeständen Kredite an Banken. Der Lombardsatz wird neben dem Diskontsatz als wichtigster geldpolitischer Orientierungspunkt einer Notenbank angesehen.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Der höhere der beiden Leitzinsen, zu dem die Notenbank bereit ist, den Banken Kredite gegen Hinterlegung von Wertpapieren einzuräumen.

>Deutsche Bundesbank, >Diskontsatz, >Leitzinsen

1. Auch: Lombardzins(satz). Von Banken berechneter Zinssatz für Lombardkredite. Z. Von der Zentralbank im Rahmen ihrer Lombardpolitik festgesetzter und ggf. variierter Zinssatz.

Zinssatz für die von der Bundesbank im Lombardgeschäft gewährten Kredite. Lombardpolitik; Lombardfähigkeit.

Zinssatz (p.a.) zu dem die Deutsche Bundesbank bis 31.12.1998 den Banken Lombardkredite gegen Verpfändung von Wertpapieren gewährte. Bei unbegrenztem Zugang zum Lombardkredit (offenes Lombardfenster) bildet der Lombardsatz eine Obergrenze für den Tagesgeldzins am Geldmarkt. Für die Höhe des Lombardsatzes legte das Bundesbankgesetz (a.F.) keine Ober- oder Untergrenzen fest. Der niedrigste Lombardsatz betrug 3,5% (1967, 1977), der höchste 9,75% (1991/92). Der Lombardsatz lag stets ein bis drei Prozentpunkte über dem Diskontsatz. Die geldpolitische Funktion des früheren Lombardkreditsatzes ist im Europäischen System der Zentralbanken auf den Zins der Spitzenrefinanzierungsfazilität (Ständige Fazilitäten) übergegangen.

Von der Deutschen Bundesbank bis zum 31.12.1998 festgelegter Zinssatz, der den Banken für Lombardkredite berechnet wurde (Lombardsatzentwicklung siehe unter: Diskontsatz).
Gemäß § 1 Lombardsatz-Überleitungs-Verordnung (LombardV) wird der Lombardsatz seit Einführung des Euro zum 1 .1 .1999 durch die Spitzenrefinanzierungsfazilität ersetzt, die von der Europäischen Zentralbank festgelegt wird.
Siehe: Basiszins, Leitzins, Diskontsatz, Spitzenrefinanzierungsfazilität, Lombardgeschäft, Lombardpolitik

Zinsatz, den die Deutsche Bundesbank bis zum 31.12.1998 für die Gewährung von Lombardkrediten an Kreditinstitute in Rechnung stellte. An seine Stelle trat ab 01.01.1999 der Zinsatz der EZB für die Spitzenrefinanzierungsfazilität (SRF-Satz).

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