Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Long

bezeichnet
(a) den Besitz von Kassainstrumenten (z. B. Aktien, Anleihen, Devisen etc.);
(b) eine Futures- oder Options-Kaufposition.

Gegensatz: Short

Position im Termin- oder Optionshandel, bei der der Inhaber das Recht hat, innerhalb einer bestimmten Frist oder zu einem späteren Termin das Basisinstrument zu kaufen oder zu verkaufen.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Londoner Schuldenabkommen
Long Bond

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Mittel, geometrisches Überproduktion Dekonzentration
Wirtschaftslexikon | Copyright 2009-2010 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum