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HANS BETHE
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Luftfrachtbrief
Air Waybill (AWB),
Lettre de Transport Aerien (LTA)
Im internationalen Luftfrachtverkehr verwendetes Beförderungspapier. Er hat seine rechtliche Grundlage im «Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr» (in der Fassung von Den Haag 1955), das auch als Warschauer Abkommen bekannt ist. Diesem Abkommen sind neben der Bundesrepublik Deutschland fast alle die zivile Luftfahrt betreibenden Staaten beigetreten. Der Luftfrachtbrief ist kein dem Konnossement vergleichbares Traditionspapier. Demgemäß enthält er den Eindruck «not negotiable» und kann somit lediglich als Übernahme- und Begleitpapier angesehen werden.
Der Luftfrachtbrief wird in drei Ausfertigungen ausgestellt, die alle als Originale gelten. Die erste Ausfertigung ist für den Luftfrachtführer, die zweite für den Empfänger und die dritte (Original 3 for Shipper) für den Absender bestimmt. Diese dritte Ausfertigung dient als Beweis dafür, daß der Absender die bezeichnete Luftfracht an den im Luftfrachtbrief genannten Empfänger zum Versand gebracht hat. Von ihrer rechtlichen Qualität her ähnelt sie insoweit dem Frachtbriefdoppel der Eisenbahn (Sperrfunktion). Nur unter gleichzeitiger Vorlage dieser dritten Ausfertigung lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich e Verfügungen treffen.
Soll auch im Luftverkehr sichergestellt werden, daß der Empfänger nur gegen die vereinbarte Zahlung in den Besitz des Luftfrachtgutes gelangt (zum Beispiel im Rahmen von Akkreditiv und Inkasso), so empfiehlt es sich, die Sendung an die Adresse eines Dritten (zum Beispiel eines Spediteurs) zu richten. Hierbei wäre jedoch zu berücksichtigen, daß der in dem Luftfrachtbrief genannte Dritte (Empfänger) zur Entgegennahme des Gutes nur insoweit verpflichtet ist, als er einem solchen Verfahren vorher zugestimmt hat. Mangelt es an einer solchen Vereinbarung, so verbleiben das Risiko sowie die Verantwortung für das Gut weiterhin beim Absender.
Der von den meisten Luftverkehrsgesellschaften verwendete Luftfrachtbrief entspricht nach Inhalt und Aufmachung dem von der International Air Transport Association (IATA) entwickelten einheitlichen Luftfrachtbriefmuster.
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