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Luftverkehr
Sammelbegriff für die Beförderung von Personen und Frachten mit Luftfahrzeugen (zum Beispiel Flugzeugen, Luftschiffen, Freiballons usw.). Darüber hinaus zählt die Benutzung des Luftraumes mit Flugmodellen zum Luftverkehr. Gewerblich unterteilt sich der Luftverkehr in den (Flug-) Linienverkehr, bei dem analog zur Schiffahrt (Linienschiffahrt) genau festgelegte Flugplätze auf vorgegebenen Flugrouten zu öffentlich bekanntgegebenen Abflug- und Ankunftszeiten bedient werden. Es gilt eine Betriebs- und Beförderungspflicht mit festgelegten Tarifen. Hiervon unterschieden wird der Gelegenheits-, Bedarfs oder (Flug-)Charterverkehr. Er entspricht in seinem speziellen Transportpflichtenkatalog der Trampschiffahrt. Ferner unterscheidet man zwischen nationalem und internationalem Luftverkehr.
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