Maastrichter Vertrag

Europäisches Gemeinschaftsrecht und deutsches Verfassungsrecht

(1992) ist der zweite die Römischen Verträge von 1957 abändernde, die europäischen Gemeinschaften zu einer Europäischen Gemeinschaft verknüpfende und die Europäische union vorbereitende Vertrag der Europäischen Gemeinschaften ( Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, Europäischen Union). Lit.: Maastricht - Ratifizierung und Verfassungsprozess, 1993




Vorheriger Fachbegriff: Maastricht-Vertrag | Nächster Fachbegriff: Maßeinheiten


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen