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Mackenrothscher Satz

vom gleichnamigen Bevölkerungswissenschaftler und Sozialpolitiker aus dem Jahr 1952 stammende Formulierung, die das »theoretische Fundament« der dynamischen Rente (Große Rentenreform von 1957) bildete. Nach dem Mackenrothsehen Satz sollen sowohl umlagefinanzierte Renten als auch nach dem Kapitalstockverfahren finanzierte Renten immer zu dem Zeitpunkt ihrer Auszahlung aus dem laufenden Sozialprodukt finanziert werden, sei es über lohnbezogene Beiträge oder sei es aus den Erträgnissen eines Kapitalstocks. In Mackenroths Vorstellung wird da er eine geschlossene Volkswirtschaft unterstellt dabei nicht berücksichtigt, dass Renten auch aus ausländischer Wertschöpfung finanziert werden können und das jeweilige Volkseinkommen eine exogene, vorgegebene feste Größe ist. Die Höhe und das Wachstum des Sozialproduktes können nämlich auch von der Art der Rentenfinanzierung positiv oder negativ beeinflusst werden.

 

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