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Marge

Preisspanne zwischen Ankauf und Verkauf; Differenz zwischen Zinssätzen; Kursdifferenz (Kurs) bei Arbitrage.

Marge ist der Ausdruck für bestimmte Differenzen, z. B. zwischen An- und Verkaufskursen und -preisen, Soll- und Habenzinssätzen, Marktpreisen und Selbstkosten.

(1) Spanne zwischen An- und Verkaufspreis oder zwischen Soll- und Habenzinssatz;
(2) bei der Arbitrage die Kursdifferenz zwischen verschiedenen Plätzen.

Zinsaufschlag, den eine Bank von ihren Kreditnehmern auf ihren Einstandszinssatz erhebt. Er wird als Entgelt von der Bank für das von ihr zu tragende Kreditrisiko sowie zur Begleichung ihrer übrigen Kosten erhoben. Die Margen orientieren sich in der Regel an der Bonität des Kreditnehmers oder seines Garanten, dem Länderrisiko, den Marktgegebenheiten, der Kreditlaufzeit und dem Tilgungs-modus.

Spanne zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis eines Kaufmanns. Banken bezeichnen die Zinsspanne zwischen Haben- und Sollzinsen auch als Marge, insbesondere bei einem Kredit mit direkter Refinanzierung.

Die Spanne zwischen Ankaufs- und Verkaufspreisen oder zwischen Ankaufsund Verkaufskursen beim Wertpapierhandel nennt man Marge. Auch die Differenz zwischen Zinsaufwand und Zinsertrag wird Marge genannt (Zinsmarge).

 

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