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Marktorganisation

Common Market Organization (CMO), Organisation Commune de Marche (OCM), Gemeinsame Marktorganisation (GMO) bezeichnet im Sinne des Marktordnungsgesetzes (MOG) das System der gemeinsamen Interventionsstellen für sogenannte Marktordnungswaren wie Getreide, Reis, Fette, Obst und Gemüse, Wein, Saatgut, Hopfen, Rohtabak, Flachs und Hanf, lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels, Zucker, Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse, Rindfleisch, Schweinefleisch, Geflügelfleisch, Eier, Milch und Milcherzeugnisse sowie Fischereierzeugnisse. Hinzu kommen Waren, die im Anhang II des Vertrages zur Gründung der EWG (Europäische Union) aufgeführt sind. Die Interventionsstellen sind in der Regel Anstalten des öffentlichen Rechts.

Nach dem Kriterium der Regelung von Tauschbeziehungen wird zwischen organisierten und nicht organisierten Märkten unterschieden. Das Ziel organisierter Märkte besteht darin, sich den Bedingungen eines vollkommenen Marktes (Marktformen) anzunähern, in dem sich Angebot und Nachfrage zu einem bestimmten Zeitpunkt frei einpendeln können.

Organisiert wird ein Markt durch Hilfsbetriebe der Absatzwirtschaft wie Warenbörsen, Wertpapierbörsen (Börse) und Auktionen. Auch die so genannten unorganisierten Märkte verfügen über bestimmte Regelungen, da im Rahmen der rechtlichen Begrenzungen und auf Grund von Usancen gehandelt wird.

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