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Masseverbindlichkeiten
Ansprüche
der
Massegläubiger
in einem
Insolvenzverfahren
, die entweder als
Massekosten
oder
Masseschulden
anzusehen sind. Masseverbindlichkeiten entstehen entweder durch das
Verfahren
selbst oder Rechtshandlungen des (vorläufigen)
Insolvenzverwalter
s und sind deshalb vorweg aus der
Insolvenzmasse
zu bedienen. Reicht diese nicht zur
Befriedigung
der
Massegläubiger
aus, wird das
Verfahren
eingestellt (
Massearmut
).
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