Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Masseverbindlichkeiten

Ansprüche der Massegläubiger in einem Insolvenzverfahren, die entweder als Massekosten oder Masseschulden anzusehen sind. Masseverbindlichkeiten entstehen entweder durch das Verfahren selbst oder Rechtshandlungen des (vorläufigen) Insolvenzverwalters und sind deshalb vorweg aus der Insolvenzmasse zu bedienen. Reicht diese nicht zur Befriedigung der Massegläubiger aus, wird das Verfahren eingestellt (Massearmut).

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Masseunzulänglichkeit
massgebliche Beteiligung

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Ertragskonto Geschäftsleiter bei Pfandbanken Call Price
Wirtschaftslexikon | Copyright 2009-2010 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum