Begriff aus dem Ausfuhrgewährleistungsrecht. Jeder staatliche Exportkreditversicherer kann sich den Konditionen anpassen, die ein anderer staatlicher Exportkreditversicherer seinen Exporteuren gewährt { OECD-Konsensus). In einem allgemeineren Sinne bezeichnet der Begriff die Strategie von Unternehmen, Preise und Konditionen internationaler Konkurrenten zu übernehmen, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Im Rahmen dieser Matching-Strategie werden kurzfristige Kostenunterdeckungen akzeptiert, wenn erwartet werden kann, daß auf lange Sicht Kostendeckungen eintreten bzw. Gewinne erzielt werden können.