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Matching

Bezeichnung für die Abgleichung von Transaktionen zwischen direkten Marktteilnehmern.

Begriff aus dem Ausfuhrgewährleistungsrecht. Jeder staatliche Exportkreditversicherer kann sich den Konditionen anpassen, die ein anderer staatlicher Exportkreditversicherer seinen Exporteuren gewährt { OECD-Konsensus). In einem allgemeineren Sinne bezeichnet der Begriff die Strategie von Unternehmen, Preise und Konditionen internationaler Konkurrenten zu übernehmen, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Im Rahmen dieser Matching-Strategie werden kurzfristige Kostenunterdeckungen akzeptiert, wenn erwartet werden kann, daß auf lange Sicht Kostendeckungen eintreten bzw. Gewinne erzielt werden können.

An der Deutschen Terminbörse elektronisch durchgeführtes Verfahren, einen Abschluss der von den Market-Makern angebotenen Geschäfte (Quotes) und den Aufträgen der anderen Börsenteilnehmer. Es entspricht der Tätigkeit des Maklers an einer Präsenzbörse.

 

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