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Mehrarbeitszuschläge
Mehrarbeitszuschläge sind zusätzliche
Vergütung
auf tarifgesetzlicher oder übertariflicher Basis zum
Grundlohn
für
Mehrarbeit
en, wie Überstunden, Nacht-, Sonntags-,
Feiertagsarbeit
. Sie sind
innerbetrieblich
bedingt und von den
Kostenstellenleiter
n nur in bestimmten Fällen zu verantworten (
Verantwortlichkeit
des
Kostenstellenleiter
s). In der
Kostenplanung
sind Mehrarbeitszuschläge dann zu berücksichtigen, wenn als Konsequenz der
Produktionsplanung
Überstunden,
Feiertagsarbeit
und dergleichen als
Anpassungsmaßnahme
n in Zeiten der Überbelastung zu erwarten sind.
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Prinzip der Alleinbestimmung
Gebundener Zahlungsverkehr
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