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Mehrarbeitszuschläge
Mehrarbeitszuschläge sind zusätzliche
Vergütung
auf tarifgesetzlicher oder übertariflicher
Basis
zum
Grundlohn
für Mehrarbeiten, wie Überstunden, Nacht-, Sonntags-, Feiertagsarbeit. Sie sind
innerbetrieblich
bedingt und von den
Kostenstellenleiter
n nur in bestimmten Fällen zu verantworten (
Verantwortlichkeit
des
Kostenstellenleiter
s). In der
Kostenplanung
sind Mehrarbeitszuschläge dann zu berücksichtigen, wenn als Konsequenz der
Produktionsplanung
Überstunden, Feiertagsarbeit und dergleichen als
Anpassungsmaßnahme
n in Zeiten der Überbelastung zu erwarten sind.
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Mehrarbeitszuschlag
Mehrdimensionaler Produktraum
Weitere Begriffe :
Memorandum of Understanding
Doppelbesteuerung,internationale
Kapitalstockverfahren
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