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Mehrarbeitszuschläge

Mehrarbeitszuschläge sind zusätzliche Vergütung auf tarifgesetzlicher oder übertariflicher Basis zum Grundlohn für Mehrarbeiten, wie Überstunden, Nacht-, Sonntags-, Feiertagsarbeit. Sie sind innerbetrieblich bedingt und von den Kostenstellenleitern nur in bestimmten Fällen zu verantworten ( Verantwortlichkeit des Kostenstellenleiters). In der Kostenplanung sind Mehrarbeitszuschläge dann zu berücksichtigen, wenn als Konsequenz der Produktionsplanung Überstunden, Feiertagsarbeit und dergleichen als Anpassungsmaßnahmen in Zeiten der Überbelastung zu erwarten sind.

 

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Weitere Begriffe : Memorandum of Understanding Doppelbesteuerung,internationale Kapitalstockverfahren
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