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Mehrheit

Entscheidungen in Unternehmungen werden oft durch Abstimmung mit Stimmen-oder Kapitalmehrheit in entsprechenden Organen (z.B. Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung) durchgeführt. Bei normalen Beschlüssen genügt eine einfache Mehrheit (mehr als 50 % der abgegebenen Stimmen), bei wichtigen Beschlüssen ist eine qualifizierte Mehrheit (mehr als 75 % der abgegebenen Stimmen) erforderlich.

bei einer Abstimmung bedeutet, daß eine bestimmte Anzahl von Stimmen im Verhältnis zu den anwesenden Personen oder Kapitalanteilen erforderlich ist. Man unterscheidet die einfache (mehr als 50% der abgegebenen Stimmen) und die qualifizierte Mehrheit (abgegebene Stimmen müssen einen vorher festgelegten Umfang übersteigen, z.B. 2/3 oder 3/4). In der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft ist z.B. 3/4 -Mehrheit zum Beschluß einer Fusion oder der Auflösung der Gesellschaft nötig. Eine Mehrheitsbeteiligung (Beteiligung) liegt vor, wenn ein Unternehmen (über die Sperrminorität hinaus) über 50% der Anteile eines anderen Unternehmens hält.

 

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