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Z
Mehrheit
Entscheidunge
n in
Unternehmungen
werden oft durch
Abstimmung
mit Stimmen-oder Kapitalmehrheit in entsprechenden
Organ
en (
z
.
B
.
Vorstand
,
Aufsichtsrat
,
Hauptversammlung
) durchgeführt. Bei normalen Beschlüssen genügt eine
einfache Mehrheit
(mehr als 50 % der abgegebenen Stimmen), bei wichtigen Beschlüssen ist eine
qualifizierte Mehrheit
(mehr als 75 % der abgegebenen Stimmen) erforderlich.
bei einer
Abstimmung
bedeutet, daß eine bestimmte Anzahl von Stimmen im
Verhältnis
zu den anwesenden Personen oder
Kapitalanteil
en erforderlich ist.
Man
unterscheidet die einfache (mehr als 50% der abgegebenen Stimmen) und die
qualifizierte Mehrheit
(abgegebene Stimmen müssen einen vorher festgelegten
Umfang
übersteigen,
z
.
B
. 2/3 oder 3/4). In der
Hauptversammlung
der
Aktiengesellschaft
ist
z
.
B
. 3/4 -Mehrheit zum Beschluß einer
Fusion
oder der
Auflösung
der
Gesellschaft
nötig. Eine
Mehrheitsbeteiligung
(
Beteiligung
) liegt vor, wenn ein
Unternehmen
(über die
Sperrminorität
hinaus) über 50% der
Anteile
eines anderen
Unternehmen
s hält.
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