Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Mehrheitsaktionär

Bezeichnung für einen Aktionär (Großaktionär) oder eine einheitlich handelnde Aktionärsgruppe der oder die sich im Besitz von mindestens 50% des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft (Mehrheitsbeteiligung) befindet. Mittels des Stimmrechts kann der Mehrheitsaktionär einen tiefgreifenden Einfluß auf die AG ausüben. Das entscheidende Problem liegt im Ausgleich der möglichen Interessenkonflikte zwischen Mehrheitsaktionär, der Aktiengesellschaft und den Minderheitsaktionären (Minderheitsrechte).

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Mehrheit
Mehrheitsbesitz, Unternehmen in Mehrheitsbesitz

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Zielgruppenorientiertes Marketing Kuppelkalkulation Übergangszeit
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum