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Mehrheitsbesitz, Unternehmen in Mehrheitsbesitz
Unternehmen
in Mehrheitsbesitz gehören zu den sog.
Verbundenen Unternehmen
i.
S
. d.
AktG
1965. Ein in Mehrheitsbesitz stehendes
Unternehmen
ist ein
rechtlich
selbständig
es
Unternehmen
; die
Mehrheit
der
Anteile
dieses
Unternehmen
s gehören einem anderen
Unternehmen
oder die
Mehrheit
der
Stimmrecht
e stehen einem anderen
Unternehmen
zu (
Mehrheitsbeteiligung
§ 16
AktG
).
»Von einem in Mehrheitsbesitz stehenden
Unternehmen
wird vermutet(
Vermutungen, System der gesetzlichen Vermutungen bei verbundenen Unternehmen
), daß es von dem anihm mit
Mehrheit
beteiligten
Unternehmen
abhängig ist« (§17
Abs
. 2AktG).
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