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Mehrheitsbesitz, Unternehmen in Mehrheitsbesitz

Unternehmen in Mehrheitsbesitz gehören zu den sog. Verbundenen Unternehmen i. S. d. AktG 1965. Ein in Mehrheitsbesitz stehendes Unternehmen ist ein rechtlich selbständiges Unternehmen; die Mehrheit der Anteile dieses Unternehmens gehören einem anderen Unternehmen oder die Mehrheit der Stimmrechte stehen einem anderen Unternehmen zu (Mehrheitsbeteiligung § 16 AktG).
»Von einem in Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmen wird vermutet(Vermutungen, System der gesetzlichen Vermutungen bei verbundenen Unternehmen), daß es von dem anihm mit Mehrheit beteiligten Unternehmen abhängig ist« (§17 Abs. 2AktG).

 

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